VIELFALT UND SPEZIALISIERUNG.

MIETRECHT

MIETRECHT

Das Mietrecht ist ein komplexes Thema, das sowohl Vermieter als auch Mieter betrifft. Wir, die Kanzlei Ohly // Zöller Rechtsanwälte und Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, sind eine Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg, die sich auch auf die Vertretung von Vermietern und Mietern spezialisiert hat, sowohl im gewerblichen als auch im Wohnraummietrecht. Wir sind Ihre vertrauenswürdigen Partner, wenn es um die Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen geht, und stehen Ihnen bei Problemen mit Mietern mit Rat und Tat zur Seite.




DIE KERNPUNKTE DES DEUTSCHEN MIETRECHTS


Das deutsche Mietrecht ist umfangreich und enthält viele Regelungen, um die Rechte und Pflichten sowohl von Vermietern als auch von Mietern zu schützen. Es umfasst folgende relevante Aspekte:

1. Mietverträge

Ein Mietvertrag ist die Grundlage eines jeden Mietverhältnisses. Er sollte alle wichtigen Informationen enthalten, wie die Mietdauer (befristeter und unbefristeter Mietvertrag), die Höhe der Miete und dessen Fälligkeit, die Nebenkosten, Mietsicherheit und die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei der Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrags, um sicherzustellen, dass alle relevanten Klauseln und Bestimmungen enthalten sind.

2. Mieterrechte

Mieter haben eine Vielzahl von Rechten, die sie schützen. Dazu gehören das Recht auf eine angemessene Wohnung, die Möglichkeit zur Mietminderung bei Mängeln und der Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung. Wir informieren Mieter über ihre Rechte und stehen ihnen bei Problemen zur Seite.

3. Vermieterpflichten

Vermieter sind verpflichtet, die vermietete Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten und Reparaturen rechtzeitig durchzuführen. Unsere Anwälte stehen Vermietern zur Seite, um sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen.

4. Kündigung

Das Mietrecht regelt auch die Bedingungen und Fristen für Kündigungen von Mietverträgen. Wir können Vermieter und Mieter bei Kündigungsangelegenheiten unterstützen und sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

5. Betriebskostenabrechnung

Die Abrechnung der Betriebskosten ist oft ein Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Wir helfen Ihnen bei der Klärung von Fragen zur Betriebskostenabrechnung und stellen sicher, dass diese korrekt durchgeführt wird.





TYPISCHE STREITFÄLLE IM WOHNRAUMMIETRECHT

Stehen Sie vor Herausforderungen im Mietrecht? Ob als Mieter oder Vermieter, die komplexe Rechtswelt kann oft verwirrend sein. Ihre Heizung funktioniert seit Tagen nicht mehr und Sie fragen sich, ob eine Mietminderung möglich ist? Oder kämpfen Sie mit Schimmelbefall in der Küche und sind unsicher, wer für die Beseitigung aufkommen muss? Vielleicht sind Sie ein Vermieter, der vor der Herausforderung einer Eigenbedarfskündigung steht, da Ihr volljähriger Sohn in die Wohnung einziehen möchte. Oder Sie sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass ehemalige Mieter Ihre Wohnung in einem verwüsteten Zustand hinterlassen haben und Sie wissen nicht, welche Ansprüche Sie geltend machen können. Das Wohnraummietrecht ist geprägt von vielfältigen und detaillierten Fallentscheidungen. Gerade wegen der umfangreichen Rechtsprechung der Zivilgerichte zu diesen speziellen Themen, ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen.

Eine ungerechtfertigte Mietminderung kann zu Verzugszahlungen führen und schlimmstenfalls eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen. Die rechtliche Lage bei Schimmelbefall ist kompliziert, und oft gibt es Streitigkeiten über die Verantwortlichkeit. Lassen Sie sich in solchen Fällen anwaltlich unterstützen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Begründung und Durchführung einer Eigenbedarfskündigung sind ein komplexer Prozess. Fehler können hier teuer werden. Gleiches gilt für den Umgang mit Mietnomaden, die ernsthafte Schäden verursachen können. Umfassende Beratung ist in diesen Fällen unerlässlich.

Diese Beispiele beleuchten nur einen Ausschnitt der möglichen Problematiken im Mietrecht. Denken Sie auch an Themen wie die Übertragung von Renovierungskosten, Streitigkeiten bei Betriebskostenabrechnungen und vieles mehr. Ihre erste Anlaufstelle für rechtliche Beratung im Mietrecht sind wir, die Kanzlei Ohly // Zöller.





KOMPETENTE RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG: SCHÜTZEN SIE IHRE RECHTE ALS VERMIETER UND MIETER!

Das Mietrecht in Deutschland ist komplex, aber wichtig, um die Rechte von Vermietern und Mietern zu schützen. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich kompetente rechtliche Unterstützung im Mietrecht! Kontaktieren Sie uns noch heute telefonisch unter 06021/3868330 oder per E-Mail an advokat@rae-ohly-zoeller.de. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und Erfahrung, um in allen Fragen des Mietrechts gut beraten zu sein.




André Zöller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

ZUM VOLLSTÄNDIGEN PROFIL
Marcel Ohly

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

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MIETVERTRÄGE

Ein Mietvertrag ist die Grundlage eines jeden Mietverhältnisses. Er sollte alle wichtigen Informationen enthalten, wie die Mietdauer (befristeter und unbefristeter Mietvertrag), die Höhe der Miete und dessen Fälligkeit, die Nebenkosten, Mietsicherheit und die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen bildet der Mietvertrag die rechtliche Grundlage zwischen Mieter und Vermieter.

Hierbei sind Wohnraummietverträge von Gewerberaummietverträgen zu unterscheiden.

In Wohnraummietverträgen ist der Mieterschutz ein wichtiger Faktor, der die Vertragsfreiheit einschränkt. Das bedeutet, dass Mietverträge die gesetzlichen Vorschriften zugunsten der Mieter einhalten müssen. Oft greifen Vermieter daher auf vorgefertigte Vertragsvorlagen zurück. Diese sind praktisch, jedoch nicht immer rechtssicher. Jede Klausel muss regelmäßig auf ihre Gültigkeit hin überprüft und der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden. Besonders häufig treten Konflikte bei Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Betriebskosten oder Kündigungsvereinbarungen auf.

Das Erstellen von Mietverträgen, insbesondere Gewerberaummietverträgen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, da eine Vielzahl rechtlicher Aspekte berücksichtigen müssen, die sich zudem ständig ändern.

In Gewerberaummietverträgen besteht eine sehr viel höhere Vertragsfreiheit als in Wohnraummietverhältnissen.

Dort können die Rechte und Pflichten der Parteien vertraglich individuell geregelt werden. Allerdings muss auch hier immer die aktuelle Rechtsprechung im Auge behalten werden, um die Wirksamkeit der Klauseln zu gewährleisten.

Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen, einen rechtssicheren Mietvertrag zu entwerfen, der alle wichtigen Klauseln und Bestimmungen umfasst. Mieter, die kurz vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages stehen, können sich ebenfalls an unsere Fachanwälte wenden. Wir prüfen den Vertrag gründlich, um sicherzustellen, dass keine unerwarteten Kosten oder Verpflichtungen auf Sie zukommen.





MIETERRECHTE

Das deutsche Mietrecht gewährt Mietern umfassende Rechte, um einen fairen Ausgleich zu den Vermieterinteressen zu schaffen. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor willkürlichen Kündigungen und überhöhten Mietforderungen, das Recht auf Instandhaltung und Reparatur der Mietsache sowie die Möglichkeit zur Mietminderung bei erheblichen Mängeln. Zudem haben Mieter ein Recht auf Privatsphäre, was unbegründete Zutrittsrechte des Vermieters einschränkt. Wir beraten Mieter umfänglich zu ihren Rechten und unterstützen sie bei der Durchsetzung gegenüber dem Vermieter.




VERMIETERPFLICHTEN

Vermieter tragen eine hohe Verantwortung für die Instandhaltung der vermieteten Immobilie. Dies umfasst sowohl die Gewährleistung der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit als auch die Durchführung von Reparaturen und die Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards.

Ferner sind Vermieter verpflichtet, eine korrekte Nebenkostenabrechnung vorzulegen und die Kaution treuhänderisch zu verwalten. Unsere Expertise steht Vermietern zur Verfügung, um ihre Pflichten zu verstehen, gesetzeskonform zu agieren und dadurch rechtliche Risiken zu minimieren.





MIETKAUTION

Die Mietkaution ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Mietverträge in Deutschland und dient als Sicherheitsleistung für Vermieter und Mieter. In Wohnraummietverhältnissen ist die Höhe der Kaution auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt.

Im Gewerberaummietrecht gilt dies Deckelung zum Beispiel nicht.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückzahlen. Allerdings kann er einen Teil oder die gesamte Kaution einbehalten, um offene Forderungen wie ausstehende Mietzahlungen oder Schäden an der Wohnung zu begleichen.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, bei Mietbeginn ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Dieses Protokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Einzug des Mieters und kann später als Nachweis dienen, falls es zu Unstimmigkeiten bezüglich eventueller Schäden kommt. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten das Protokoll gemeinsam erstellen und dabei den Zustand der Wohnung sowie eventuelle Mängel genau festhalten. Am Ende des Mietverhältnisses ist es ebenso wichtig, eine Abschlussübergabe durchzuführen. Hierbei wird erneut der Zustand der Wohnung dokumentiert und festgehalten, ob eventuell entstandene Schäden bereits behoben wurden. Diese Vorgehensweise hilft dabei, potenzielle Konflikte zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung des Mietverhältnisses sicherzustellen.




MIETPREISERHÖHUNG

Eine Mietpreiserhöhung muss sich stets im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bewegen und kann auf verschiedenen Gründen basieren. Zu den häufigsten Anlässen zählen Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnsubstanz oder zu energetischen Einsparungen führen, oder die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, um die Miete an das aktuelle Marktniveau anzupassen. Beide Szenarien erfordern eine sorgfältige Vorgehensweise, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Rechte der Mieter zu wahren. Unsere Kanzlei berät Vermieter detailliert über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mietpreiserhöhungen, unterstützt bei der Formulierung und Zustellung der Mieterhöhungserklärung und hilft Mieter dabei, die Angemessenheit einer Mieterhöhung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Unser Ziel ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Vermieter und den Schutzrechten der Mieter zu schaffen.





MIETMINDERUNG

Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn Mängel an der Mietsache auftreten, die ihre Nutzung beeinträchtigen, wie zum Beispiel Schimmelbefall, undichte Fenster oder Heizungsausfälle. Damit eine Mietminderung rechtlich wirksam ist, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Mangel muss dem Vermieter gemeldet worden sein und dieser muss ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung bekommen haben. Zudem darf der Mangel nicht durch den Mieter selbst verursacht worden sein. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels und dem Grad der Beeinträchtigung.

Bei Fragen zur Mietkaution oder Mietminderung stehen wir Ihnen gerne zur Seite und bieten individuelle Beratung sowie rechtliche Unterstützung.



SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Schäden an der Mietsache können zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Dabei kann es sowohl um Beschädigungen gehen, die während der Mietzeit entstanden sind, als auch um Defekte, die erst bei der Rückgabe der Mietsache offenkundig werden. In solchen Fällen sind die Ursachen des Schadens, die Verantwortlichkeiten sowie die Höhe des entstandenen Schadens genau zu klären. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bewertung von Schadensfällen, der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen. Wir vertreten sowohl Vermieter, die Schäden an ihrer Immobilie geltend machen wollen, als auch Mieter, die sich gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen zur Wehr setzen müssen. Uns ist es wichtig, eine Lösung zu erarbeiten, die den Interessen unserer Mandanten entspricht und gleichzeitig rechtlich fundiert ist.





RÄUMUNGSKLAGE

Die Einleitung einer Räumungsklage ist oft der letzte Schritt in einem eskalierten Mietverhältnis und erfordert eine präzise rechtliche Vorbereitung. Gründe für eine solche Klage können unter anderem erheblicher Zahlungsverzug, die Verletzung vertraglicher Pflichten oder die Störung des Hausfriedens sein. Die Durchführung einer Räumungsklage umfasst mehrere Schritte, beginnend mit der Abmahnung über die Kündigung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Räumung. Unsere Kanzlei begleitet Vermieter durch diesen anspruchsvollen Prozess, achtet dabei auf die Einhaltung aller rechtlichen Erfordernisse und strebt eine zügige Lösung an. Gleichzeitig bieten wir auch Mietern, die von einer Räumungsklage bedroht sind, eine umfassende Beratung und Unterstützung an, um ihre Rechte zu verteidigen und nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung zu finden.



KÜNDIGUNG

Die Kündigung von Mietverträgen ist im Mietrecht klar geregelt und unterliegt bestimmten Bedingungen und Fristen. Ein Mieter kann das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen, muss jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Für Vermieter gestaltet sich die Kündigung schwieriger, da sie ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen. Gesetzlich festgelegte Gründe hierfür umfassen unter anderem Eigenbedarf oder eine Vertragsverletzung durch den Mieter. Die Kündigungsfristen für Vermieter sind gestaffelt und richten sich danach, wie lange der Mieter die Wohnung bereits nutzt.

Unsere Anwälte für Mietrecht stehen Ihnen zur Seite, um sowohl als Vermieter als auch als Mieter die Kündigung rechtssicher durchzuführen und dabei alle relevanten gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Wir können Vermieter und Mieter bei Kündigungsangelegenheiten unterstützen und sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.





BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG

Die Abrechnung der Betriebskosten ist oft ein Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Betriebskosten umfassen alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung und Gartenpflege. Es ist wichtig, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar gestaltet wird, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen bei der Klärung von Fragen zur Betriebskostenabrechnung und stellen sicher, dass diese korrekt durchgeführt wird. Dazu gehört die Prüfung, ob alle abgerechneten Posten zulässig sind und den vertraglichen sowie gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, eventuelle Fehler in der Abrechnung zu identifizieren und zu korrigieren. Wir beraten Sie auch zu Fragen der Umlagefähigkeit von Kosten und den gesetzlichen Fristen, innerhalb derer die Abrechnung erstellt und dem Mieter zugestellt werden muss. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Betriebskostenabrechnungen transparent und fair zu gestalten.