VIELFALT UND SPEZIALISIERUNG.

ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT

In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.




UNSERE LEISTUNGEN

Die Kanzlei Ohly // Zöller Rechtsanwälte und Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft hat es sich im Rahmen des Arbeitsrechts sowohl die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertretung auf die Fahne geschrieben. Wir vertreten als Anwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg und Umgebung den Arbeitgeber in Kündigungsschutzprozessen gegen Arbeitnehmer und beraten Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfen wir auch für Sie die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge.

Arbeitnehmern stehen wir gerade und insbesondere beratend und vertretend zur Seite, wenn Sie eine (Änderungs-) Kündigung erhalten haben oder Gehaltsrückstände beizutreiben sind.

Dieses Sonderrecht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist gekennzeichnet durch die besondere rechtliche wie wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmer.





DAS ARBEITSRECHT UMFASST

  • das Arbeitsvertragsrecht als Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber
  • das Betriebsverfassungsrecht, worunter die rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Ordnung, besonders der Stellung und Aufgabe des Betriebsrats zu verstehen ist
  • das Tarifvertragsrecht als Überbegriff der vertraglichen Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • das Schlichtungsrecht als Recht der staatlichen Hilfe zum Abschluss von Kollektivvereinbarungen, vor allem von Tarifverträgen
  • das Arbeitskampfrecht (Aussperrung, Streik, etc.)
  • das Koalitionsrecht als Möglichkeit, durch den Zusammenschluss von Verbänden, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden enormen Einfluss auf Arbeitsbedingungen zu nehmen
  • die Arbeitsgerichtsbarkeit als Sondergerichtsbarkeit zur Entscheidung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten arbeitsrechtlicher Natur, vor allem zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis
  • das Arbeitsschutzrecht, welches vor allem öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern enthält (Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertenrecht gemäß SGB IX, etc.)



BESONDERHEITEN IM ARBEITSRECHT

  • Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt gemäß § 12 a ArbGG jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Es besteht also keine Kostenerstattungspflicht des Gegners auf Ersatz der eigenen Rechtsanwaltsgebühren sowie der Zeitversäumnis.
  • Nach Erhalt einer Kündigung ist unbedingt auf die Einhaltung der 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung zu beachten. Nur wenn der Arbeitnehmer innerhalb dieser Frist Klage zum Arbeitsgericht erhebt, findet eine Überprüfung der Kündigung auf deren soziale Rechtswidrigkeit – sollte das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden – statt. Lässt man diese Frist verstreichen, entstehen erhebliche prozessuale Nachteile; eine verspätete Klageerhebung ist nur unter sehr hohen Voraussetzungen möglich.
  • Wir beraten Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg individuell und übernehmen Ihre außergerichtliche wie gerichtliche Interessensvertretung, beispielsweise im Kündigungsrechtsstreit, Lohn- und Vergütungsrecht, Urlaubsrecht, Streitigkeiten in Bezug auf das Arbeitszeugnis und vieles mehr.
André Zöller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Lisa-Marie Kunkel

Rechtsanwältin
Arbeitsrecht, Erbrecht

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