In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.
Arbeitnehmern stehen wir gerade und insbesondere beratend und vertretend zur Seite, wenn Sie eine (Änderungs-) Kündigung erhalten haben oder Gehaltsrückstände beizutreiben sind.
Dieses Sonderrecht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist gekennzeichnet durch die besondere rechtliche wie wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmer.
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