Erben und Vererben beschäftigt viele Menschen. Viele Erblasser möchten über ihren Tod hinaus über ihr Vermögen verfügen. Für Erben ist der Erbfall nicht immer nur ein Grund zur Freude. Die Verpflichtungen, beispielsweise aus einer Erbengemeinschaft oder Verbindlichkeiten, die zum Erbe gehören, sind Herausforderungen. Das Erbrecht bildet den rechtlichen Rahmen für den geregelten Übergang von Vermögenswerten auf die nächsten Generationen. Die wirtschaftliche Bedeutung von Erbschaften ist nicht zu unterschätzen. Unter Umständen ergeben sich grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen in ganz Europa und darüber hinaus. Deshalb ist eine Sache sicher: Am Erbrecht kommt kaum jemand vorbei.
Im Erbrecht begegnen Ihnen, gleich ob als Erblasser oder als Erbe, nicht nur das Erbrecht und das gesamte BGB, sondern unter Umständen auch das Familien-, Gesellschafts-, Steuer- und das Sozialrecht. Potenzielle Streitigkeiten zwischen mehreren Erben machen künftigen Erblassern Sorge und erhöhen nach dem Erbfall den Beratungsbedarf der Miterben. Oftmals wird der gut gemeinte letzte Wille des Erblassers zum Streitpunkt innerhalb der Familie. Wir sind Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Fragen, unter anderem bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen.
Diese Aufzählung beschreibt die Schwerpunkte unserer Arbeit im Erbrecht. Wir stehen Ihnen in sämtlichen erbrechtlichen Rechtsfragen zur Verfügung.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
In Deutschland regelt das 5. Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Erbrecht. Dort steht unter anderem, wie die gesetzliche Erbfolge bei einem Todesfall aussieht, also welche Angehörigen des Erblassers in welcher Reihenfolge und mit welcher Gewichtung bedacht werden. So ist gewährleistet, dass das Erbrecht auch ohne Testament Anwendung finden kann und die Angehörigen nicht leer ausgehen, nur weil der/die Verstorbene seinen „Letzten Willen“ nicht verschriftlicht hat. Durch die gesetzliche Erbfolge und das Erbrecht ist es außerdem nur in Ausnahmefällen möglich, Angehörige erster Ordnung (also die eigenen Kinder) zu enterben.
Eine Besonderheit im Erbrecht sind Stiefkinder, denn diese können ihre Stiefeltern nur dann beerben, wenn sie schon vor deren Tod durch Testament oder Erbvertrag zu Erben geworden sind. Um als künftiger Erblasser Streitigkeiten vorzubeugen, lassen Sie sich rechtzeitig von einem Anwalt beraten und bei der Testamentserstellung und Nachfolgeregelung unterstützen. Gerne informieren wir Sie ausführlich zum Thema Pflichtteil oder Erbrecht für Geschwister, Kinder und Stiefkinder, oder wenn Sie als Erbe zu Ihrem Recht kommen oder vermeiden möchten, dass aus der Erbengemeinschaft eine Streitgemeinschaft wird.
Wenn ein Haus, ein Gehöft oder mehrere Immobilien vererbt werden, geht es meistens um viel Geld und starke Gefühle. Oft müssen sich z. B. mehrere Geschwister darüber einig werden, ob das Elternhaus verkauft oder behalten werden soll. Möchte ein Erbe dort wohnen, ist unter anderem zu klären, wie die anderen ausbezahlt werden können. Ist die Immobilie finanziell belastet oder sogar überschuldet, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Dafür sind jedoch Fristen einzuhalten, innerhalb derer u. a. die Verbindlichkeiten zu klären, Dokumente zu sichten, Vor-Ort-Begehungen durchzuführen oder Wertgutachten zu erstellen sind. In einem solchen Fall sollten Sie keine unüberlegte Entscheidung treffen, sondern sich vorher stets von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Warten Sie außerdem nicht zu lange ab, sondern holen Sie sich sofort einen Rechtsbeistand, um keine Fristen zu versäumen und sich bestmöglich vor Nachteilen zu schützen.
Das Erbrecht für Immobilien sieht auch Sonderfälle vor, z. B. das sogenannte Jüngsten-Erbrecht oder Jüngstenrecht, das bei der Regelung von Hoferbschaften in manchen Regionen Deutschlands Anwendung findet. Dabei erbt statt des ältesten Kindes das jüngste den Hof, doch alternativ kann die Erbfolge auch testamentarisch geregelt bzw. anders gestaltet werden. Wir vertreten Erblasser und Erben aus ganz Deutschland, beraten Sie gern zum Ältestenrecht oder Jüngsten-Erbrecht in Ihrer Region und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Erbfolge der deutschen Höfeverordnung mit Rat und Tat zur Seite.
Nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn die Ehegatten also keine letztwillige Verfügung getroffen haben, erbt der überlebende Ehepartner immer ein Viertel des Nachlasses des Verstorbenen. Für den Fall, dass die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten sogar um ein weiteres Viertel, also auf die Hälfte des Nachlasses. Bei kinderlosen verheirateten Paaren gehen drei Viertel des Erbes an den verbleibenden Ehegatten; das letzte Viertel geht laut Erbrecht an die Geschwister und/oder Eltern.
Sie möchten besser Bescheid wissen, selbst bestimmen, wer Sie beerbt, oder zusammen mit Ihrem Partner bzw. der Partnerin ein Testament (z. B. Berliner Testament) aufsetzen? Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen, Ihre Erbangelegenheiten rechtssicher in Ihrem Sinne zu regeln. Die Kanzlei Ohly // Zöller unterstützt Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete (zum Beispiel Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht) – von der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags bis hin zu durchdachten außergerichtlichen Problemlösungen oder der Vertretung vor dem Nachlassgericht.
Der Gesetzgeber verpflichtet Menschen nicht dazu, ihren letzten Willen eigenverantwortlich zu gestalten. Es gibt eine gesetzliche Erbfolge, die beim Tod eintritt. Allerdings haben die Bürger hierzulande das Recht, Verfügungen für die Zeit nach ihrem Tod über ihre Vermögenswerte zu treffen. Diese Testierfreiheit wird annähernd uneingeschränkt gewährt. Nur bei einigen nahen Verwandten sieht der Gesetzgeber immer ein Erbe vor, den sogenannten Pflichtteil. Der Pflichtteil kann nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Abgesehen davon kann jeder Mensch selbst bestimmen, wer sein Erbe werden soll.
Eine Besonderheit im Erbrecht sind Stiefkinder, denn diese können ihre Stiefeltern nur dann beerben, wenn sie schon vor deren Tod durch Testament oder Erbvertrag zu Erben geworden sind. Um als künftiger Erblasser Streitigkeiten vorzubeugen, lassen Sie sich rechtzeitig von einem Anwalt beraten und bei der Testamentserstellung und Nachfolgeregelung unterstützen. Gerne informieren wir Sie ausführlich zum Thema Pflichtteil oder Erbrecht für Geschwister, Kinder und Stiefkinder, oder wenn Sie als Erbe zu Ihrem Recht kommen oder vermeiden möchten, dass aus der Erbengemeinschaft eine Streitgemeinschaft wird.
Das Testament ist die bekannteste Form der letztwilligen Verfügung. Obwohl sie so alltäglich erscheint, stellen die Formvorschriften an Testamente immer noch eine Herausforderung dar. Lassen Sie sich deshalb anwaltlich beraten, wenn Sie ein Testament erstellen möchten. Wer sich für diese Form einer letztwilligen Verfügung entscheidet, möchte am Ende auch, dass sein letzter Wille wirksam ausgedrückt wird und das Testament nach seinem Tod auffindbar ist. Eine weitere Möglichkeit der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Schon aus der Bezeichnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um eine einseitige Willenserklärung wie beim Testament, sondern um einen zweiseitigen Vertrag handelt. Dementsprechend kann der Vertrag nicht wie das Testament einseitig widerrufen oder geändert werden.
In vielen Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft in Situationen ungeregelter Erbfolge oder aufgrund bestimmter Testamente. Dabei finden sich mehrere Erben in einer rechtlichen Zwangsgemeinschaft wieder. Diese gemeinschaftliche Verwaltung des Erbes strebt letztendlich eine Aufteilung an. Erst durch diese Auseinandersetzung realisieren die Erben ihren Anteil am Nachlass. Währenddessen sind sie gemeinschaftlich für das Erbe verantwortlich und haben Rechte und Pflichten. Besonders bei Immobilien kann dies zu komplexen Situationen führen. Wer für die Zeit nach seinem Tod vorsorgen möchte, sollte daher bestrebt sein, die Entstehung einer Erbengemeinschaft zu vermeiden. Wir stehen Miterben in einer solchen Gemeinschaft rechtlich zur Seite und bieten umfassende Beratung zu den Möglichkeiten der Erbauseinandersetzung oder anderen Methoden, um den Erbteil frühzeitig zu erhalten.
Die Zeit nach dem Ableben eines geliebten Menschen ist von tiefer Bedeutung und Entscheidungen müssen mit Bedacht getroffen werden. Erben sehen sich innerhalb eines Zeitrahmens von lediglich sechs Wochen vor der Entscheidung, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Sollten sie in dieser Phase untätig bleiben, wird ihnen automatisch die Rolle des Erben zugewiesen. Als Rechtsnachfolger des Verstorbenen tragen sie nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verpflichtungen und Schulden des Erblassers. Im Falle einer überschuldeten Erbschaft kann es daher ratsam sein, das Erbe auszuschlagen. Die Spanne von sechs Wochen mag kurz erscheinen, doch in diesem Zeitfenster stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Wir begleiten Sie nicht nur in der Entscheidungsfindung, sondern unterstützen Sie auch bei der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten für eine mögliche Erbausschlagung.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, der nahe Angehörige des Verstorbenen, wie beispielsweise Kinder oder der Ehepartner, vor enterbenden Verfügungen schützt. Selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden, haben sie Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Die Pflichtteilsansprüche dienen dazu, sicherzustellen, dass bestimmte Personen, die gesetzlich als Erben vorgesehen sind, nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteilsanspruch auch dann besteht, wenn der Verstorbene Vermögenswerte zu Lebzeiten verschenkt hat. Pflichtteilsberechtigte haben in der Regel einen Anspruch auf Pflichtteilergänzung, wenn eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erfolgte. Der zu zahlende Pflichtteil der Schenkung wird jedoch jährlich um einen festgelegten Prozentsatz reduziert.
Nicht ausgleichspflichtige Anstands- und Pflichtschenkungen können jedoch vom Pflichtteil abgezogen werden. Dabei handelt es sich um Schenkungen, die üblicherweise im Rahmen familiärer Verpflichtungen oder gesellschaftlicher Konventionen gemacht werden und nicht darauf abzielen, das Erbe zu schmälern. Ein Beispiel hierfür wäre die regelmäßige finanzielle Unterstützung eines bedürftigen Familienmitglieds durch den Verstorbenen, die nicht als Pflichtteilsergänzung angerechnet würde.
Grundsätzlich ist jeder Nachlassgegenstand mit einem Geldbetrag zu bewerten und von diesem aktiven Nachlass sind Nachlassverbindlichkeiten, soweit vorhanden, abzuziehen. Bei der Bewertung entstehen in der Praxis häufig Streitigkeiten zwischen den Beteiligten, insbesondere wenn Grundbesitz oder Immobilien zum Nachlass gehören.
Der Pflichtteilsberechtigte sollte hier von seinem Auskunftsrecht gegenüber dem Erben Gebrauch machen und auch eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen fordern. Die hierfür anfallenden Kosten werden vom Nachlass abgezogen. In vielen Fällen ist es auch sinnvoll, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu verlangen. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, vorzugehen. Bitte beachten Sie, dass der Pflichtteilsanspruch innerhalb einer festgelegten Frist eingefordert werden muss. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um Ihren Pflichtteilsanspruch und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte.
Ehepartner wünschen sich häufig, dass beim Tod des ersten Beteiligten, der andere umfassend versorgt bleibt und das Erbe zunächst als Ganzes erhalten wird. Es gibt Möglichkeiten, diese Situation testamentarisch zu gestalten. Unter dem Stichwort Berliner Testament finden sich letztwillige Verfügungen speziell für Ehegatten. Dabei wird in der Regel nach dem Tod des ersten Partners zunächst der verbleibende Ehegatte durch das Testament begünstigt. Kinder erben dann erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners. Wer als Kind vorzeitig sein Erbe geltend machen will, wird auf den Pflichtteil verwiesen.
Bei Generationenübergängen in Unternehmen spielen nicht nur erbrechtliche Aspekte eine Rolle, sondern auch gesellschaftsrechtliche und andere. Lassen Sie sich mit entsprechenden Gestaltungen ausreichend Zeit. Wir beraten und begleiten diese speziellen rechtlichen Konstruktionen gern auch über mehrere Jahre.
Denken Sie beim Erbrecht nicht zuletzt an das Steuerrecht. Sie können im deutschen Erbrecht durch geschickte Verfügungen, teilweise schon zu Lebzeiten, die steuerrechtliche Situation im Erbfall beeinflussen. Sprechen Sie uns an.
Das Testament ist ein wichtiges Dokument im Erbrecht, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Wünsche bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod festzuhalten. Dabei haben Ihre persönlichen Verfügungen Vorrang vor gesetzlichen Bestimmungen. Eigenhändige Testamente müssen handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein, ohne Verwendung eines Computers. Es gibt auch notarielle und öffentliche Testamente, die jeweils klare und eindeutige Formulierungen erfordern, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung eines Testaments von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.
Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und die Erben des Verstorbenen bestätigt. Er dient als Nachweis für das Erbrecht und ermöglicht es den Erben, ihr Recht auf das Erbe geltend zu machen. Der Erbschein wird in der Regel auf Antrag eines Erben oder eines gesetzlichen Vertreters ausgestellt, nachdem das Nachlassgericht die erforderlichen Unterlagen geprüft hat. Er enthält Informationen über die Erbfolge und die Erben sowie gegebenenfalls über Pflichtteilsberechtigte. Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument im Erbrecht und erleichtert den Erben den Zugang zum Nachlass des Verstorbenen. Beim Antreten eines Erbes sind zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, bei deren Bewältigung wir unsere Mandanten kompetent unterstützen.
Die Schenkung als vorweggenommene Erbfolge ist ein rechtliches Instrument, das es einer Person ermöglicht, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten an ihre potenziellen Erben zu übertragen. Dabei können beispielsweise Immobilien, Geld, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände verschenkt werden. Durch eine Schenkung können steuerliche Vorteile genutzt werden und es ist möglich, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte auf die nächste Generation zu übertragen, um späteren Erbstreitigkeiten vorzubeugen oder die Erbschaftsteuer zu reduzieren. Es ist zu beachten, dass eine Schenkung regelt, dass Pflichtteilsberechtigte nicht benachteiligt werden sollen. Wird die Schenkung innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall vorgenommen, hat der pflichtteilberechtigte Erbe einen Anspruch auf Pflichtteilergänzung. Zudem sind bei der Schenkungssteuer auch unterschiedliche Freibeträge zu beachten. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht sind daher unerlässlich.
Wenn es beim Erben und Vererben um große Vermögenswerte geht, Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, die Erbangelegenheiten nicht klar geregelt sind oder es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Streit kommt, ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten bzw. vertreten zu lassen.
Für Erben bedeutet der professionelle Rechtsbeistand meist auch eine willkommene emotionale Entlastung, denn den meisten Menschen fällt es in der Trauerzeit schwer, sich mit rechtlichen Belangen zu beschäftigen, Geldangelegenheiten zu regeln, Formulare auszufüllen und alle Termine und Fristen im Kopf zu behalten. Dazu kommt, dass das Erbrecht zwar allgegenwärtig ist - der Erbfall ist für die Betroffenen aber niemals alltäglich, sondern immer ein Einzelfall.
Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kennt die Rechte und Pflichten von Erben und Erblassern. Er hilft beim Sichten und Prüfen von Dokumenten, berät Sie zu den Möglichkeiten, Chancen und Risiken bei der Nachfolgeregelung und steht als kluger Rechtsbeistand an Ihrer Seite, wenn Sie in schweren Zeiten schwierige Entscheidungen treffen müssen.
Sie benötigen verlässlichen anwaltlichen Rat oder rechtliche Vertretung in einer Erbangelegenheit? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 06021/3868330 oder per E-Mail an advokat@rae-ohly-zoeller.de. Unsere Kanzlei am Dämmer Tor 3 in Aschaffenburg berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch KMU und große Unternehmen. Gerne beraten wir Sie ausführlich und tun alles, um Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durchzusetzen.