VIELFALT UND SPEZIALISIERUNG.

ERBRECHT

ERBRECHT

Häufig möchten Erblasser sicherstellen, dass ihr Vermögen auch nach ihrem Tod in guten Händen ist. Doch für diejenigen, die den Nachlass erben, ist ein Erbfall nicht immer nur von Freude geprägt. Die damit einhergehenden Verpflichtungen, sei es in Form einer Erbengemeinschaft oder finanzieller Verbindlichkeiten, können mitunter große Herausforderungen darstellen. Das Erbrecht bildet dabei den rechtlichen Rahmen für den geordneten Übergang von Vermögenswerten auf die nächste Generation. Die wirtschaftliche Bedeutung von Erbschaften sollte keinesfalls unterschätzt werden, insbesondere wenn grenzüberschreitende rechtliche Aspekte in ganz Europa und darüber hinaus eine Rolle spielen. Daher steht fest: Kaum jemand kommt am Erbrecht vorbei.

Im Bereich des Erbrechts werden Ihnen, gleich ob als Erblasser oder als Erbe, nicht nur die Feinheiten des Erbrechts und des gesamten Bürgerlichen Gesetzbuches begegnen, sondern unter Umständen auch Themen aus dem Gesellschafts-, Steuer- und Sozialrecht. Potenzielle Konflikte zwischen verschiedenen Erben bereiten künftigen Erblassern Sorgen und erhöhen nach dem Erbfall den Bedarf an rechtlicher Beratung für die Miterben. Nicht selten wird der gut gemeinte letzte Wille des Erblassers zum Streitpunkt innerhalb der Familie. Wir sind als Anwalt für Erbrecht in Aschaffenburg und Umgebung Ihre kompetenten Ansprechpartner für sämtliche erbrechtlichen Fragen, sei es in Bezug auf die Ausarbeitung von Testamenten oder Erbverträgen.




UNSERE LEISTUNGEN IM ERBRECHT


  • Umfassende Beratung zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und verwandten Rechtsgebieten
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • Vermächtnisse
  • Erbausschlagung
  • Beratung und Begleitung bei Erbengemeinschaften
  • Pflichtteil
  • Enterben





PROFESSIONELLE UNTERSTÜTZUNG IM ERBRECHT

Das Erbrecht ist eines der wichtigsten und ältesten Rechtsgebiete. Fast alle Menschen kommen im Laufe ihres Lebens damit in Kontakt – sei es als Erbe, Teil einer Erbengemeinschaft oder künftiger Erblasser, z. B. bei der Erstellung eines Testaments oder Regelung der Unternehmensnachfolge.

Vor allem, wenn es beim Erben und Vererben um große Vermögenswerte geht, Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, die Erbangelegenheiten nicht klar geregelt sind oder es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Streit kommt, ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten bzw. vertreten zu lassen.

Für Erben bedeutet der professionelle Rechtsbeistand meist auch eine willkommene emotionale Entlastung, denn den meisten Menschen fällt es in der Trauerzeit schwer, sich mit rechtlichen Belangen zu beschäftigen, Geldangelegenheiten zu regeln, Formulare auszufüllen und alle Termine und Fristen im Kopf zu behalten. Dazu kommt, dass das Erbrecht zwar allgegenwärtig ist - der Erbfall ist für die Betroffenen aber niemals alltäglich, sondern immer ein Einzelfall.

Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kennt die Rechte und Pflichten von Erben und Erblassern. Er hilft beim Sichten und Prüfen von Dokumenten, berät Sie zu den Möglichkeiten, Chancen und Risiken bei der Nachfolgeregelung und steht als kluger Rechtsbeistand an Ihrer Seite, wenn Sie in schweren Zeiten schwierige Entscheidungen treffen müssen.

Sie benötigen verlässlichen anwaltlichen Rat oder rechtliche Vertretung in einer Erbangelegenheit? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 06021/3868330 oder per E-Mail an advokat@rae-ohly-zoeller.de. Unsere Kanzlei am Dämmer Tor 3 in Aschaffenburg berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch KMU und große Unternehmen. Gerne beraten wir Sie ausführlich und tun alles, um Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durchzusetzen.




ERBRECHT UND ERBFOLGE

In Deutschland regelt das 5. Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Erbrecht. Dort steht unter anderem, wie die gesetzliche Erbfolge bei einem Todesfall aussieht, also welche Angehörigen des Erblassers in welcher Reihenfolge und mit welcher Gewichtung bedacht werden. So ist gewährleistet, dass das Erbrecht auch ohne Testament Anwendung finden kann und die Angehörigen nicht leer ausgehen, nur weil der/die Verstorbene seinen „Letzten Willen“ nicht in einem Testament verschriftlicht hat. Durch die gesetzliche Erbfolge und das Erbrecht ist es außerdem nur in Ausnahmefällen möglich, Angehörige erster Ordnung (also die eigenen Kinder) zu enterben.

Eine Besonderheit im Erbrecht sind Stiefkinder, denn diese können ihre Stiefeltern nur dann beerben, wenn sie schon vor deren Tod durch Testament oder Erbvertrag zu Erben geworden sind. Um als künftiger Erblasser Streitigkeiten vorzubeugen, lassen Sie sich rechtzeitig von einem Fachanwalt beraten und bei der Testamentserstellung und Nachfolgeregelung unterstützen. Gerne informieren wir Sie ausführlich zum Thema Pflichtteil oder Erbrecht für Geschwister, Kinder und Stiefkinder, oder wenn Sie als Erbe zu Ihrem Recht kommen oder vermeiden möchten, dass aus der Erbengemeinschaft eine Streitgemeinschaft wird.





ERBRECHT UND IMMOBILIEN

Wenn ein Haus, ein Gehöft oder mehrere Immobilien vererbt werden, geht es meistens um viel Geld und starke Gefühle. Oft müssen sich z. B. mehrere Geschwister darüber einig werden, ob das Elternhaus verkauft oder behalten werden soll. Möchte ein Erbe dort wohnen, ist unter anderem zu klären, wie die anderen ausbezahlt werden können. Ist die Immobilie finanziell belastet oder sogar überschuldet, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Dafür sind jedoch Fristen einzuhalten, innerhalb derer u. a. die Verbindlichkeiten zu klären, Dokumente zu sichten, Vor-Ort-Begehungen durchzuführen oder Wertgutachten zu erstellen sind. In einem solchen Fall sollten Sie keine unüberlegte Entscheidung treffen, sondern sich vorher stets von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Warten Sie außerdem nicht zu lange ab, sondern holen Sie sich sofort einen Rechtsbeistand, um keine Fristen zu versäumen und sich bestmöglich vor Nachteilen zu schützen.

Das Erbrecht für Immobilien sieht auch Sonderfälle vor, z. B. das sogenannte Jüngsten-Erbrecht oder Jüngstenrecht, das bei der Regelung von Hoferbschaften in manchen Regionen Deutschlands Anwendung findet. Dabei erbt statt des ältesten Kindes das jüngste den Hof, doch alternativ kann die Erbfolge auch testamentarisch geregelt bzw. anders gestaltet werden. Wir vertreten Erblasser und Erben aus ganz Deutschland, beraten Sie gern zum Ältestenrecht oder Jüngsten-Erbrecht in Ihrer Region und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Erbfolge der deutschen Höfeverordnung mit Rat und Tat zur Seite.




ERBRECHT FÜR EHEGATTEN

Nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn die Ehegatten also keine letztwillige Verfügung getroffen haben, erbt der überlebende Ehepartner immer ein Viertel des Nachlasses des Verstorbenen. Für den Fall, dass die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten sogar um ein weiteres Viertel, also auf die Hälfte des Nachlasses. Bei kinderlosen verheirateten Paaren gehen drei Viertel des Erbes an den verbleibenden Ehegatten; das letzte Viertel geht laut Erbrecht an die Geschwister und/oder Eltern.

Sie möchten besser Bescheid wissen, selbst bestimmen, wer Sie beerbt, oder zusammen mit Ihrem Partner bzw. der Partnerin ein Testament (z. B. Berliner Testament) aufsetzen? Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen, Ihre Erbangelegenheiten und den Nachlass rechtssicher in Ihrem Sinne zu regeln. Die Kanzlei Ohly // Zöller unterstützt Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete (zum Beispiel Familienrecht und Arbeitsrecht) – von der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags bis hin zu durchdachten außergerichtlichen Problemlösungen oder der Vertretung vor dem Nachlassgericht.

Marcel Ohly

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

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Lisa-Marie Kunkel

Rechtsanwältin
Arbeitsrecht, Erbrecht

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