Das Strafrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet mit vielen Spezialbereichen. Wir konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf den Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Betrachtet man eine strafrechtliche Norm, ergibt sich aus ihrem Schutzzweck, ob sie diesem Teilbereich des Strafrechts zuzurechnen ist. Ebenso kann man aus dem Gerichtsverfassungsgesetz über die Zuständigkeiten von Wirtschaftsstrafkammern eine Orientierung zu diesem Rechtsgebiet erhalten. Der Teilbereich Wirtschaftsstrafrecht umfasst Delikte wie Betrug, Korruption, Untreue, Steuerstrafrecht, aber auch den Diebstahl geistigen Eigentums und Straftaten im Zusammenhang mit Insolvenzen. Bei unserer Kanzlei sind wir darauf spezialisiert, Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in allen Fragen des Strafrechts zu beraten und zu vertreten.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Begriff, der nicht gesetzlich definiert ist, sondern sich aus dem Schutzzweck von Gesetzen ableitet. Im deutschen Rechtssystem wird die Zuständigkeit für Wirtschaftsstrafkammern an Landgerichten in § 74c GVG geregelt. In diesem Paragrafen werden Strafnormen aufgeführt, die in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammern fallen. Diese Kammern sind spezialisiert auf Straftaten, die eine besondere Beziehung zum Wirtschaftsleben haben und erfordern daher Richter mit speziellen Kenntnissen in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Zu den Kernbereichen des Wirtschaftsstrafrechts gehören:
In einigen Bundesländern wurden spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, um sich auf diese komplexen Fälle zu konzentrieren.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
In den meisten strafrechtlichen Fällen ist der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Unsere Arbeit unterscheidet sich maßgeblich von Rechtsanwaltstätigkeiten in anderen Rechtsbereichen. Der Verteidiger wird in die verschiedenen Phasen eines Strafverfahrens einbezogen. Je früher der Mandant sich an einen erfahrenen Strafverteidiger wendet, desto besser kann dieser seine Verteidigungsstrategie auf den jeweiligen einzelnen Fall abstimmen.
Der Strafverteidiger kann für seinen Mandanten Akteneinsicht anfordern, sodass man sich zunächst einmal einen Überblick über die strafrechtlichen Vorwürfe verschaffen kann. In wirtschafsstrafrechtlichen Fällen geht es um sehr komplexe Sachverhalte, bei denen die Beweislage häufig unklar ist. Gerade deshalb ist es in diesem Bereich wichtig, sich frühzeitig an einen Strafverteidiger zu wenden und ohne diesen keine Einlassungen zur Sache zu machen. Die Aufnahme von strafrechtlicher Ermittlung heißt in diesem Fall noch lange nicht, dass es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt.
Die Arbeit des Strafverteidigers im Wirtschaftsstrafrecht erstreckt sich nicht nur auf die Vertretung und Begleitung im Strafprozess. Auch im Vorfeld bei staatsanwaltlicher oder polizeilicher Ermittlung ist der Strafverteidiger gefragt. Ebenso kann er sich beispielsweise darum bemühen, einen Haftbefehl und die Untersuchungshaft vor dem jeweiligen Richter aufheben zu lassen.
Steuerstrafrecht bildet nochmals einen eigenen Teil im Wirtschaftsstrafrecht. Die hier maßgeblichen Rechtsfragen sind besonders komplex und speziell. Ebenso kommt mit der Steuerfahndung eine Instanz hinzu, die mit weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet ist. Für viele Menschen ist eine Begegnung mit der Steuerfahndung im Steuerstrafrecht ein einschneidendes Erlebnis. Häufig handelt es sich um Menschen, die normalerweise nicht mit Strafverfolgungsbehörden zu tun haben. Bei Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung ist es deshalb nochmals besonders wichtig, gegenüber den ermittelnden Beamten keine Einlassung zur Sache zu machen.
Die Frage, wann ein Verhalten oder Unterlassen im Steuerrecht strafbar ist, ist nicht auf einen Blick zu klären. Manche Handlungen oder Unterlassungen bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich, der vor einer Einlassung zur Sache aufgeklärt sein sollte. Ebenso existiert mit der Selbstanzeige im Steuerstrafrecht ein besonderes Werkzeug, um bei Erfüllung aller Voraussetzungen straffrei zu bleiben. Allerdings ist es nicht einfach, eine wirksame Selbstanzeige zu gestalten. Auch hierzu sollten Sie rechtsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Bewahren Sie in jedem Fall die Ruhe. Warten Sie in diesem Fall ebenfalls mit einer Aussage zur Sache, bis Sie mit Ihrem Rechtsanwalt sprechen konnten.
Sie befürchten, dass gegen Sie strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden oder aufgenommen worden sind? Sie haben bereits eine Vorladung von einer Strafermittlungsbehörde erhalten? Ermittlungsbeamten erscheinen bei Ihnen mit einem Haftbefehl, um Sie in Untersuchungshaft zu nehmen?
Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens. Selbst, wenn Sie nur vermuten, dass strafrechtliche Ermittlungen drohen könnten, ist der erfahrenere Rechtsanwalt im Strafrecht Ihr erster Ansprechpartner. Das gilt in Bereichen wie dem Steuerstrafrecht umso mehr, weil möglicherweise noch eine strafbefreiende Selbstanzeige infrage kommt. In Berührung mit strafrechtlichen Tatbeständen kommt man schneller als man denkt. Dies ist beispielsweise auch im Umfeld von Unternehmensinsolvenzen für die Betroffenen überraschend häufig der Fall.
Zwar wird die Möglichkeit einer Nebenklage in Wirtschaftsstrafsachen weniger von der Öffentlichkeit wahrgenommen als in Kapitalstrafsachen. Dennoch kann der erfahrene Strafverteidiger auch den Opfern von Straftaten im wirtschaftlichen Bereich zur Seite stehen und deren Interessen im Strafverfahren gegen die Täter wahrnehmen. Eine Nebenklage kommt im Wirtschaftsstrafrecht bei Verstößen gegen das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz in Betracht.
Auch Zeugen wünschen sich in
manchen Fällen anwaltliche Unterstützung im Strafrecht. Die Position von
Geschädigten und Zeugen wird häufig vernachlässigt, weil der Täter oder die
Täter und ihre Taten in den Vordergrund rücken. Dabei ist gerade die Position
von Zeugen in strafrechtlichen Verfahren keine einfache. Es passiert nicht
selten, dass in bestimmten Bereichen Täter versuchen, Zeugen unter Druck zu
setzen. Deshalb ist die anwaltliche Begleitung und Wahrnehmung der Interessen
für Zeugen im Strafrecht oft zu empfehlen.
Wir setzen unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht. Dennoch stehen wir insgesamt unseren Mandanten im Strafrecht zur Verfügung.
Das Strafverfahren in Deutschland ist ein geordnetes Verfahren, in dem über das Vorliegen einer strafbaren Handlung entschieden wird. Dieses Verfahren ist in der Strafprozessordnung festgelegt und beginnt in der Regel mit einer Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft führt das Ermittlungsverfahren durch und schließt es entweder mit der Erhebung der Anklage (bei hinreichendem Tatverdacht) oder der Einstellung des Verfahrens ab. Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung in allen Verfahrensabschnitten, einschließlich des Ermittlungs- und Hauptverfahrens, des Strafvollstreckungsverfahrens und des Rechtsmittelverfahrens.
Bei rechtlichen Fragen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen und wie wir Ihnen helfen können, zu erfahren. Wir sind hier, um Ihre Rechte zu schützen und Sie durch das komplexe Feld des Strafrechts zu führen.