Das IT-Recht umfasst das Softwarerecht und damit sämtliche Programme für die Datenverarbeitung. Gegenstand der Beratung bilden die Rechtsprobleme, die bei der Beschaffung und dem Betrieb von EDV-Systemen von privaten Unternehmen sowie der öffentlichen Hand auftreten.
Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung über und die Erstellung von Vertragsentwürfen in deutscher sowie englischer Sprache.
Attorney-at-Law (New York)
IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz
Internationales Recht