Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Es ist jedoch stets im Zusammenhang mit dem Bürgerlichen Recht zu betrachten. Die zentrale Rechtsvorschrift ist das Handelsgesetzbuch, aber auch einige Nebengesetze sind maßgeblich.
Wir erteilen Auskünfte und beraten Sie gerne unter anderem zu den kaufmännischen Handelsgeschäften, zu vertragsrechtlichen Besonderheiten, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Handelsvertreterrecht, zum Firmenrecht und anderen Fragen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister.
Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die für Personenvereinigungen des Privatrechts gelten, welche sich durch Rechtsgeschäft zusammengeschlossen haben, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Das betrifft also insbesondere die Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die eingetragene Genossenschaft (eG) und andere. Die Rechtsgrundlagen finden sich z. B. im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, im GmbH-Gesetz, im Aktiengesetz und im Genossenschaftsgesetz.
Die Kanzlei Ohly // Zöller Rechtsanwälte und Fachanwälte Partnerschaft mbB vertritt Sie hierbei in allen möglichen Situationen, sei es als Geschäftsleiter oder als Gesellschafter. Aber auch die Vertretung der Gesellschaft selbst (beispielsweise im Rahmen einer gesellschafts-rechtlichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage) übernehmen wir gerne für Sie.
DAS HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT UMFASST INSBESONDERE…
Wir beraten Sie individuell und übernehmen Ihre außergerichtliche wie gerichtliche Interessensvertretung. Dazu zählen auch die Beratung und Vorbereitung von Geschäftsanteilsübertragungen; selbstverständlich begleiten wir den gesamten Prozess – auf Wunsch bis hin zur notariellen Beurkundung.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Handels- und Gesellschaftsrecht
allgemeines Zivilrecht
Wenn es im Handels- und Gesellschaftsrecht zu Rechtsstreitigkeiten kommt, sind diese in aller Regel zivilrechtlicher Natur. Bei der Kanzlei Ohly // Zöller finden Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, der Sie bei allen Rechtsfragen beraten und bei Streitigkeiten unterstützen kann. Selbstverständlich vertreten wir Sie bei einem Rechtsstreit auch vor Gericht, entwickeln mit Ihnen die richtige Strategie und finden eine kluge Lösung zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
Sie brauchen einen Anwalt oder möchten einen günstigen Beratungstermin für Ihr Anliegen vereinbaren? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Sie erreichen uns per Telefon unter 06021/3868330 sowie rund um die Uhr per E-Mail an advokat@rae-ohly-zoeller.de. Unsere Kanzlei befindet sich am Dämmer Tor 3 in Aschaffenburg; wir beraten und vertreten sowohl Unternehmer und Unternehmen als auch Privatpersonen.
Das Handelsrecht ist sowohl mit dem Wirtschaftsrecht als auch mit dem Privatrecht eng verbunden und wird häufig auch als (Sonder-)Privatrecht der Kaufleute bezeichnet. Für gewerbetreibende Kaufleute gelten im Vergleich zu Privatpersonen, die miteinander Handel treiben, verschiedene Sondervorschriften, darunter auch Straf- und Bußgeldvorschriften, die im Handelsgesetzbuch (HGB) aufgeführt sind. Das Handelsrecht regelt die (Handels-)Beziehungen von Kaufleuten untereinander; es kommt also immer dann zur Anwendung, wenn Menschen, die Handelsgewerbe betreiben, miteinander Geschäfte, Verträge u. Ä. schließen.
Haben sich mehrere Personen zu einer entsprechenden Zweckgesellschaft zusammengeschlossen, etwa zu einer GmbH, kommt das Gesellschaftsrecht zur Anwendung. Gesellschaft bedeutet hier nicht die gesamte Gesellschaft, sondern die verschiedenen im Privatrecht vorgesehenen Personenvereinigungen und Unternehmensformen, z. B. offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), Aktiengesellschaft (AG) oder die bereits erwähnte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Wegen der engen Verzahnung der Rechtsgebiete Gebiete ist sehr häufig vom Handels- und Gesellschaftsrecht die Rede.
Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht fungiert nicht nur als Rechtsbeistand im Streitfall, sondern hilft seinen Mandanten auch, rechtliche Probleme von vornherein zu vermeiden. So unterstützt ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Gründer und bereits bestehende Unternehmen bei der rechtssicheren Erstellung von Dokumenten (z. B. Gesellschaftsvertrag) oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und kennt sich mit Themen wie Kontokorrent, Jahresabschluss und Bilanzen ebenso aus wie mit den rechtlichen Umständen, Risiken und Chancen beim Firmenkauf, der Fusion von Unternehmen oder der Liquidation einer Gesellschaft.
Die besondere Vertriebsform Franchising hat auch einen eigenen Rechtsbegriff hervorgebracht: das Franchiserecht. Es regelt das oft komplizierte Rechtsverhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, die als selbstständige Unternehmen gleichzeitig stark voneinander abhängig sind. In Deutschland gibt es allerdings keine spezielle gesetzliche Regelung für das Franchiserecht, sondern es setzt sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, unter anderem Handels- und Gesellschaftsrecht, bürgerliches Recht, Wettbewerbsrecht, Arbeit- und Sozialversicherungsrecht, Verbraucherschutzrecht, Kartellrecht und Markenrecht.
Gerade für Franchisenehmer ist es wichtig, sich vor wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen zu schützen – etwa durch die enge Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, der beim Erstellen und Prüfen der Verträge hilft. Unter anderem durch die Expertise und das Engagement von Fachanwälten hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren zugunsten der Franchisenehmer verbessert. Allerdings sind beim Franchising nach wie vor eine Vielzahl komplexer Regelungen zu beachten, während hier gleichzeitig bis heute „Treu und Glauben“ eine wesentliche Rolle spielen.
Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen in den Gebieten Vertragsrecht, Vertriebsrecht oder Handelsvertreterrecht durchzusetzen. Außerdem kennen sich Handelsrechtler mit der Aufsetzung und Prüfung von Vertriebs-, Liefer- und Handelsverträgen aus und können Ihre rechtliche Vertretung übernehmen, wenn es um Provision- und Ausgleichsansprüche geht. Ein häufiger Schwerpunkt ist dabei auch das internationale Kauf-, Handels- und Gesellschaftsrecht, denn die zunehmende Globalisierung hat nahezu jedes Rechtsgebiet erweitert und erfordert von Fachanwälten neben tiefgehendem Expertenwissen und einem guten Auge für Details auch laufende Fortbildung.
Die Schwerpunkte im Steuerrecht sind Besteuerungsfragen (im In- und Ausland), Steuererklärungen und Steuerschätzungen, Verhandlungen mit dem Finanzamt und Betriebsprüfungen, aber auch die Unternehmens- und Vermögensnachfolge bzw. Nachfolgeplanung sowie Erb- und Schenkungsfälle. Daraus ergeben sich Verbindungen mit zahlreichen weiteren Rechtsgebieten, etwa dem Erbrecht und Familienrecht, wobei wir auch in diesen Rechtsgebieten durch Rechtsanwälte umfassend beraten und vertreten können.
Obwohl sich die Rechtsgebiete in vielen Punkten unterscheiden, greifen sie vielfach ineinander. In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte, die sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert haben und bei Bedarf eng zusammenarbeiten, um Ihnen auch bei komplexen Fragestellungen und weitreichenden Konflikten optimal weiterhelfen zu können.
Ein guter Anwalt muss nicht teuer sein, aber er muss sich lohnen. Die Kanzlei Ohly // Zöller bietet Ihnen Spitzenleistungen zu erschwinglichen Preisen. So kostet die rechtliche Erstberatung (Erstgespräch) für Privatpersonen bzw. Verbraucher bis zu 190 Euro zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer und für Unternehmer/innen und Unternehmen höchstens 250 Euro zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer. Bei Beratungstätigkeiten schließen wir mit den Auftraggebern eine Gebührenvereinbarung oder rechnen außergerichtliche Tätigkeiten auf Basis eines Stundenhonorars ab. Gern erläutern wir Ihnen im Vorfeld alle anfallenden Kosten und garantieren Ihnen maximale Transparenz und Planungssicherheit.