VIELFALT UND SPEZIALISIERUNG.

FAMILIENRECHT

FAMILIENRECHT

Die Welt des Familienrechts berührt nahezu jeden von uns. Es geht um die vielschichtigen Beziehungen zwischen Menschen, die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Das Familienrecht behandelt ebenso Fragen der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft, insbesondere wenn die ursprünglichen Familienverhältnisse nicht mehr intakt sind.

Oftmals bleibt uns das rechtliche Geflecht familienrechtlicher Beziehungen im Alltag verborgen, solange keine Unstimmigkeiten oder Störungen auftreten. Erst in Momenten wie Trennungen oder Scheidungen werden Themen wie der Barunterhalt und andere relevante Angelegenheiten plötzlich von großer Bedeutung. Unsere Expertise liegt vor allem im umfassenden Bereich der Ehescheidung, jedoch stehen wir Ihnen auch bei anderen Anliegen im Familienrecht zur Seite.


UNSERE LEISTUNGEN


Die Schwerpunkte unserer Arbeit im Familienrecht setzen wir bei diesen Themen:

  • Unterhaltsrecht (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft)
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Hausrat





TRENNUNG UND SCHEIDUNG IM FAMILIENRECHT


Wenn Ehepartner sich trennen, kommen eine ganze Reihe von praktischen und rechtlichen Fragen auf. Was hat es etwa mit dem Trennungsjahr auf sich? Wie steht es mit Unterhalt für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner und mögliche Kinder? Wie wird die Scheidung vorbereitet und eingereicht? Wobei geht es beim Versorgungsausgleich? Was ist der Zugewinnausgleich?

Schon diese wenigen Fragen verdeutlichen, wie bedeutend eine professionelle Beratung ist, wenn Ehepartner den Weg der Scheidung einschlagen. In der Regel entscheiden sich die Ehepartner dafür, jeweils einen eigenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Obwohl es grundsätzlich möglich ist, den Scheidungstermin mit nur einer anwaltlich vertretenen Partei durchzuführen, sofern die nicht anwaltlich vertretene Partei im Termin ihre Zustimmung zur Scheidung gibt, zeigt die Praxis oft, dass diese vermeintliche kostensenkende Maßnahme zu Problemen führen kann, insbesondere wenn Konflikte zwischen den scheidungswilligen Ehepartnern auftreten.

Wir stehen Ihnen einfühlsam zur Seite und verfügen über das notwendige rechtliche Fachwissen, um Sie durch die anspruchsvolle Phase der Trennung zu begleiten und die Scheidung sorgfältig vorzubereiten. Wenn Sie unterhaltsberechtigt sind, sorgen wir dafür, dass Ihre Unterhaltsansprüche während der Trennungszeit gewahrt bleiben. Nach der Scheidung könnten ebenfalls Unterhaltsfragen für den geschiedenen Ehepartner relevant sein, wobei jedoch andere Voraussetzungen gelten als beim Trennungsunterhalt.


UNTERHALTSFRAGEN BEI KINDERN


In Zeiten von Trennung und Scheidung rückt oft die Frage des Kindesunterhalts in den Fokus. Diese Thematik ist von großer Tragweite, da der Gesetzgeber Verstöße gegen die Unterhaltspflicht als strafbewehrt betrachtet. Der unterhaltsverpflichtete Elternteil ist verpflichtet, nahezu seine gesamten finanziellen Ressourcen für die Erfüllung seiner Unterhaltsverpflichtungen einzusetzen, abgesehen von einem festgelegten Selbstbehalt. Obschon die Düsseldorfer Tabelle zwar keinen Gesetzesstatus besitzt, gilt sie als einheitliche Richtlinie der familiengerichtlichen Oberlandesgerichte in Deutschland zur Festlegung der Höhe des Kindesunterhalts. In unserer anwaltlichen Praxis sind Unterhaltsstreitigkeiten von großer Relevanz. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche zur Seite und prüfen auch Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden.




WEITERE FRAGEN RUND UM DAS THEMA KIND IM FAMILIENRECHT


Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber für verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht vor. Dennoch können speziell in Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung Umstände auftreten, die die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil nahelegen. Ebenso von Bedeutung ist die Regelung des Umgangsrechts mit dem Kind.

Während der emotional belastenden Phase einer Trennung oder Scheidung entstehen häufig Auseinandersetzungen zwischen den Eltern bezüglich des Umgangs mit den Kindern. Als Elternteil unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Umgangsrechte oder bei der Vorbereitung alternativer Sorgerechtsregelungen, die gegebenenfalls vor Gericht beantragt werden müssen. Wir teilen die Auffassung des Gesetzgebers, dass das Wohl des Kindes stets oberste Priorität hat und Kinder möglichst wenig unter der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern leiden sollten. Hierbei kommt es darauf an, angemessene rechtliche Mittel einzusetzen, um die Interessen der Kinder zu schützen.


GESTALTUNG VON EHEVERTRÄGEN UND ANDEREN VEREINBARUNGEN


Nicht nur vor oder zu Beginn einer Ehe, sondern auch während einer Ehe können Sie Vereinbarungen treffen, beispielsweise hinsichtlich des Verzichts auf den Versorgungsausgleich oder zur Änderung des Güterstandes im Hinblick auf den Zugewinnausgleich. Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesen Fragen und den damit verbundenen Möglichkeiten. Ein Ehevertrag kann somit nicht nur vor oder bei Eheschließung abgeschlossen werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie Verträge in Vorbereitung auf eine Ehe wünschen.

Marcel Ohly

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

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