Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch
Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Darüber
hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie
Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Wir sind hierbei schwerpunktmäßig im Bereich des Ehescheidungsrechts und aller damit verbundenen Teilbereiche für Sie tätig, beraten und vertreten Sie gerichtlich wie außergerichtlich.
Oder Sie benötigen Hilfe bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen?
Selbstverständlich beraten wir Sie auch vor oder nach Eheschließung im Zusammenhang mit Fragen des Abschlusses eines Ehevertrages, der - speziell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Anliegen abgestimmt - gerne von uns erstellt wird.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht