Der Begriff des Medizinrechts ist vielschichtig und greift in die verschiedensten Rechtsgebiete über (Zivilrecht, Sozialrecht, Strafrecht, etc.). Aus diesem Grund ist eine Darstellung und unsere Tätigkeit dieses sehr komplexen Rechtsbereichs nur stichpunktartig möglich. Gerne beraten wir Sie in allen von Ihnen konkret aufgeworfenen Fragen.
Im Arzthaftungsrecht vertreten wir sowohl Patienten als auch die ärztliche Seite und stehen somit kompetent und mit langjähriger Erfahrung als Ihre anwaltliche Vertretung zur Verfügung.
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