VIELFALT UND SPEZIALISIERUNG.

MEDIZINRECHT

MEDIZINRECHT

Das Medizinrecht ist eine äußerst vielschichtige Rechtsdisziplin, die ihre Wurzeln in verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Zivilrecht, Sozialrecht, Strafrecht und vielen anderen hat. Aufgrund dieser breiten Palette von Einflüssen können wir hier nur einen kurzen Einblick in diesen komplexen Rechtsbereich geben. Unsere Expertise im Medizinrecht erstreckt sich über die Vertretung sowohl von Patienten als auch von Ärzten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und stehen Ihnen als kompetente anwaltliche Vertretung zur Verfügung. Bei konkreten Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend. In der Welt des Medizinrechts sind wir Ihr vertrauenswürdiger Ansprechpartner, um sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Belange kompetent vertreten werden.




UNSERE LEISTUNGEN


Unsere Schwerpunkte haben wir im Medizinrecht bei den folgenden Teilbereichen gesetzt:

  • Arzthaftungsrecht (Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler)
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Ärztliches Zulassungswesen
  • Ärztliches Werberecht
  • Arztstrafrecht
  • Medizinisches Vertrags- und Gesellschaftsrecht (Praxisgründung, Praxiskauf und -verkauf, Ärztliche Kooperationen, Vertragsgestaltung Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ etc.)
  • Arbeitsrecht in Praxis und Krankenhaus
  • Kassenarztrecht/Vertragsarztrecht
  • Recht der privaten Krankenversicherungen
  • Krankenhausrecht
  • Chefarztvertragsrecht
  • Apothekenrecht
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht





ARZTHAFTUNG IM MEDIZINRECHT


In der alltäglichen Sprache und unter rechtlichen Laien ist oft von einem "ärztlichen Kunstfehler" die Rede, wenn es um ärztliche Fehler geht. Diese Fehler können schwerwiegende gesundheitliche Konsequenzen für die Betroffenen haben. Das Arzthaftungsrecht stellt jedoch zwei besondere Herausforderungen dar: Es basiert weitgehend auf Gutachten und erfordert oft, ärztliche Fehler in diesen Gutachten nachzuweisen. Dies stellt hohe Anforderungen an den Rechtsanwalt, der sowohl im Umgang mit Gutachtern als auch im Verständnis für medizinische Gutachten geschult sein muss.

Zusätzlich ist das Arzthaftungsrecht in großen Teilen von Gerichtsentscheidungen geprägt. Ein spezialisierter Anwalt in diesem Bereich muss immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sein, um seine Kenntnisse aktuell zu halten. Obwohl es im Arzthaftungsrecht teilweise eine Beweislastumkehr zugunsten des geschädigten Patienten gibt, können Betroffene sich oft auf langwierige Prozesse einstellen, wenn es nicht gelingt, eine außergerichtliche Einigung mit dem Arzt oder dem Krankenhaus zu erzielen.

Die Auseinandersetzung mit Ärzten oder Gesundheitseinrichtungen wird weiter erschwert, da der Patient als Kläger nicht nur dem Arzt oder Krankenhaus gegenübersteht. Die Haftpflichtversicherer aufseiten des Arztes oder Krankenhauses sind auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer kompetenten Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Medizinrecht.

Wir haben Verständnis für die schwierige Situation, in der sich Betroffene von Kunstfehlern und anderen Fehlern befinden. Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung, um die optimale Lösung für eine Einigung mit dem Arzt oder Krankenhaus zu finden. Im Arzthaftungsrecht ist es nicht immer die beste Option, vor Gericht zu gehen. Eine außergerichtliche Einigung kann dem Betroffenen oft schneller und unkomplizierter eine Entschädigung verschaffen, auch wenn sie nicht immer erreichbar ist.




ÄRZTLICHE PFLICHTVERLETZUNGEN


Nicht nur klassische Kunstfehler können im Arzthaftungsrecht zu Schadensersatzansprüchen führen, sondern auch das Fehlen von Aufklärung und Informationen rückt immer wieder in den Fokus, wenn es um die Frage der ärztlichen Haftung geht. Häufig sind ärztliche Fehler in ein komplexes rechtliches Geflecht zwischen Krankenhaus, Arztvertrag und Patient eingebettet. Bei Zweifeln sollten Sie sich frühzeitig an uns wenden, damit wir gemeinsam die rechtliche Situation und Ihre Möglichkeiten im Einzelfall erörtern können.

Lassen Sie sich nicht von der Komplexität des Medizinrechts abschrecken und von den öffentlich diskutierten spektakulären Fällen der Arzthaftung, die oft bis vor die höchsten Gerichte gelangen. In vielen Fällen kann auch außergerichtlich eine Lösung gefunden werden, bei der zwar eine Geldsumme nicht immer die lebenslangen Folgen von ärztlichen Fehlern vollständig ausgleichen kann, aber dennoch eine Form der Entschädigung darstellt.

Ein erfahrener Anwalt ist auch dann gefragt, wenn es um die Berechnung von Schmerzensgeld geht. Die Schmerzensgeldfrage ist unter Juristen oft anspruchsvoll, da sie auf Fallrecht basiert. Ein Anwalt, der einen Schmerzensgeldanspruch beziffert, orientiert sich regelmäßig an bereits getroffenen Entscheidungen und setzt sich dafür ein, für seinen Mandanten angemessenes Schmerzensgeld geltend zu machen.





RECHTSANWÄLTE FÜR ÄRZTE


Wir bieten Ärztinnen und Ärzten umfassende Unterstützung in verschiedenen Rechtsgebieten, sei es im ärztlichen Berufsrecht, bei Fragen zur ärztlichen Zulassung, in Vertragsangelegenheiten zwischen Ärzten oder mit Gesundheitseinrichtungen sowie im Krankenhausrecht und verwandten Rechtsgebieten. Im gesamten Bereich des Medizinrechts stehen wir Ihnen als kompetente und erfahrene Partner zur Seite. Zudem halten wir uns stets auf dem aktuellen Stand in Bezug auf Apothekenrecht, Medizinprodukte und Arzneimittel. In diesen Bereichen sind wir auch Ansprechpartner für Unternehmen, die mit Medizinprodukten oder Arzneimitteln arbeiten. Unser Engagement erstreckt sich sowohl auf gerichtliche als auch außergerichtliche Angelegenheiten – wir sind immer mit vollem Einsatz für Sie da.

Marcel Ohly

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Familienrecht

ZUM VOLLSTÄNDIGEN PROFIL