VIELFALT UND SPEZIALISIERUNG.

INSOLVENZRECHT

IHR ANWALT FÜR INSOLVENZRECHT IN ASCHAFFENBURG

Die Zahl der Insolvenzverfahren ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Auch für die Zukunft ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Gerade im Unternehmerbereich sollten die Verantwortlichen ein besonderes Augenmerk auf die gesetzlichen Grundlagen und Erfordernisse richten, um eine persönliche Inanspruchnahme durch Gläubiger zu vermeiden.


WAS IST EINE INSOLVENZ?

Im Insolvenzfall ist die natürliche oder juristische Person (etwa eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft) nicht mehr in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber allen Gläubigern nachzukommen. Daneben kann bei einer juristischen Person auch die Überschuldung ein Insolvenzgrund sein. Mit der Einführung der Insolvenzordnung wurde erreicht, dass bei Inanspruchnahme des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und somit den Besonderheiten der Insolvenzordnung eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger bewirkt wird. Anders als im Zwangsvollstreckungsverfahren gilt hier nicht der Prioritätsgrundsatz; vielmehr findet eine Art der Gesamtvollstreckung statt.





DAS INSOLVENZRECHT UMFASST

  • Unternehmenszerschlagung oder -fortführung?
  • Insolvenzantragsstellung – Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung mangels Masse?
  • Stellung des Insolvenzverwalters / Treuhänders
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Die Abwicklung der Unternehmensinsolvenz – Verteilung und Verwertung der Masse
  • Gesellschaftsrecht und Insolvenz
  • Insolvenzspezifisches Steuerrecht – Rechnungslegung und Insolvenz
  • Arbeitsrecht und Insolvenz
  • Sozialrecht und Insolvenz
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung – Verbraucherinsolvenz – Restschuldbefreiungsverfahren
  • Kosten des Insolvenzverfahrens – Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten
  • Unternehmenssanierung und Restrukturierung – Maßnahmen zur Rettung und Stabilisierung des Unternehmens
  • Gläubigerausschuss – Einrichtung und Aufgaben zur Überwachung und Unterstützung des Insolvenzverwalters


Durch eine umfassende Beratung und Unterstützung in diesen Bereichen helfen wir Ihnen, die komplexen Herausforderungen des Insolvenzrechts zu bewältigen und bestmögliche Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.

André Zöller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

ZUM VOLLSTÄNDIGEN PROFIL
Dr. Maximilian Maierhofer (B.A.)

Rechtsanwalt
Insolvenzrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
allgemeines Zivilrecht

ZUM VOLLSTÄNDIGEN PROFIL

BEDEUTUNG FÜR VERTRAGSABSCHLÜSSE

Die Möglichkeit einer Insolvenz des Vertragspartners muss auch beim Abschluss von Verträgen im allgemeinen Zivilrecht bedacht werden. Insbesondere in Mehrpersonenverhältnissen stellt sich die Frage, wer das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners, das sogenannte Insolvenzrisiko, zu tragen hat. Bei geschickter Vertragsgestaltung, z.B. durch Stellung von Sicherheiten, kann dem Insolvenzrisiko schon bei Vertragsschluss frühzeitig begegnet werden.

Aber auch bei einer eventuellen Zwangsvollstreckung muss man sich im Vorhinein darüber klarwerden, ob überhaupt noch Vermögen beim Schuldner vorhanden ist, in das vollstreckt werden könnte. Hier ist abzuwägen, ob ein Vollstreckungsversuch wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob »gutes Geld dem Schlechten hinterhergeworfen« wird.

Anhand der gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung stehen wir Ihnen daher bereits im Vorfeld beratend zur Seite, erläutern Ihnen den Verfahrensablauf und übernehmen ggf. Ihre gerichtliche Interessensvertretung.





GESCHÄFTSFÜHRERHAFTUNG

Die Geschäftsführerhaftung ist ein wesentlicher Aspekt des Insolvenzrechts. Geschäftsführer sind verpflichtet, die finanzielle Situation des Unternehmens stets im Blick zu behalten und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Zahlungsunfähigkeit droht. Vernachlässigen sie diese Pflicht, können sie persönlich für die entstandenen Schäden haften. Dies umfasst sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Es ist daher unerlässlich, dass Geschäftsführer sich umfassend über ihre Pflichten informieren und gegebenenfalls rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen.


UNTERNEHMENSSANIERUNG

Die Unternehmenssanierung zielt darauf ab, ein finanziell angeschlagenes Unternehmen wieder auf stabile Füße zu stellen und die Insolvenz abzuwenden. Hierbei werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie die Reduzierung von Kosten, die Umstrukturierung von Schulden und die Optimierung von Geschäftsprozessen. Eine erfolgreiche Sanierung erfordert eine detaillierte Analyse der finanziellen Lage sowie eine enge Zusammenarbeit mit Gläubigern und anderen Stakeholdern.





RESTRUKTURIERUNG

Restrukturierung ist ein Prozess, der darauf abzielt, die organisatorische und finanzielle Struktur eines Unternehmens grundlegend zu verändern, um dessen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität zu verbessern. Dies kann den Verkauf von Unternehmensbereichen, die Neuausrichtung des Geschäftsmodells oder die Anpassung der Unternehmensstrategie umfassen. Eine Restrukturierung ist oft Teil eines umfassenderen Sanierungsplans und kann entscheidend dazu beitragen, die langfristige Überlebensfähigkeit des Unternehmens zu sichern.


INSOLVENZVERFAHREN

Das gerichtliche Insolvenzplanverfahren ermöglicht es dem Schuldner, einen Plan zur Reorganisation und Sanierung des Unternehmens aufzustellen. Ziel ist es, eine Einigung zu erzielen, die für die Beteiligten vorteilhaft ist und eine Liquidation des Unternehmens vermeidet.





EIGENVERWALTUNG

Bei der Eigenverwaltung bleibt das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung, anstatt einen externen Insolvenzverwalter zu bestellen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Geschäftsführung in der Lage ist, das Unternehmen erfolgreich zu restrukturieren und zu sanieren.



MASSEUNZULÄNGLICHKEIT

Masseunzulänglichkeit tritt ein, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu decken.





NACHLASSINSOLVENZ

Die Nachlassinsolvenz bezieht sich auf das Insolvenzverfahren über den Nachlass eines Verstorbenen. Dieses spezielle Verfahren stellt sicher, dass die Erben nicht für die Schulden des Erblassers haften, wenn der Nachlass überschuldet ist.


INSOLVENZANFECHTUNG

Im Rahmen der Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter bestimmte Rechtshandlungen, die vor der Insolvenzeröffnung erfolgt sind, rückgängig machen, um die Insolvenzmasse zu vergrößern. Dies dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der gleichmäßigen Verteilung der Masse.





GLÄUBIGERAUSSCHUSS

Der Gläubigerausschuss spielt eine zentrale Rolle im Insolvenzverfahren. Er besteht aus Vertretern der wichtigsten Gläubigergruppen und überwacht die Arbeit des Insolvenzverwalters. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Interessen der Gläubiger zu wahren und sicherzustellen, dass das Verfahren transparent und fair abläuft.