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MARCEL OHLY // ANDRÉ ZÖLLER
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Nach 850c Abs. 2a ZPO ändern sich die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.
Ab dem 01.07.2019 gilt ein wiederum erhöhter monatlich unpfändbarer Grundbetrag. Die genauen Beträge - auch für wöchentliche und tägliche Zahlweise von Arbeitseinkommen - ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.
Download Pfändungstabelle 2019
Hier können Sie die bis zum 30.06.2017 gültige Pfändungstabelle als Datei herunterladen.
Download Pfändungstabelle 2017