Pfändungsfreigrenzen

Nach 850c Abs. 4 ZPO ändern sich die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen nunmehr jährlich entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.

Ab dem 01.07.2022 gilt ein wiederum erhöhter monatlich unpfändbarer Grundbetrag. Die genauen Beträge - auch für wöchentliche und tägliche Zahlweise von Arbeitseinkommen - ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.

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