Ohly//Zöller Rechtsanwälte und Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft ist der Überzeugung, dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten. Hierzu gehört es auch, unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten zu beraten und auf Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für unsere Mandanten zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in vielen Fällen das Mittel der Wahl.
Im Rahmen von Beratungsmandaten haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Risiken für unsere Mandanten - etwa bei der Vorbereitung von Verträgen oder der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) - anhand aktueller Rechtsprechung zu minimieren und gleichwohl die für Sie vorteilhaftesten Regelungen zu treffen.
Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1998 als Partnerschaftsgesellschaft von den Rechtsanwälten Dipl.-Volkswirt Dr. Dr. Gisbert Eser und Marcel Ohly gegründet. Seit 01. September 2011 wird diese unter dem Namen Ohly//Zöller Rechtsanwälte und Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft von den Rechtsanwälten Marcel Ohly und André Zöller geführt.
Wir sind eine moderne und erfahrene Kanzlei, die sich auf die Beratung und Vertretung von zumeist klein- und mittelständischen Unternehmen einerseits aber auch von allen rechtsuchenden Personen, die sich vertrauensvoll an uns wenden möchten, spezialisiert hat.
In diesen Fachgebieten verfügen wir nicht nur über die erforderliche Kompetenz, die durch unsere sich ständig weiter fortbildenden Anwälte garantiert wird, sondern auch über die erforderliche »men-power«. Neben unseren Rechtsanwälten beschäftigen wir weitere qualifizierte und hervorragend ausgebildete juristische und nichtjuristische Mitarbeiter, die jederzeit bemüht sind, Ihnen das Mandatsverhältnis so angenehm und transparent wie möglich zu gestalten.
Nach 850c Abs. 4 ZPO ändern sich die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen nunmehr jährlich entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.
Ab dem 01.07.2022 gilt ein wiederum erhöhter monatlich unpfändbarer Grundbetrag. Die genauen Beträge - auch für wöchentliche und tägliche Zahlweise von Arbeitseinkommen - ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.
Pfändungstabelle 2023 Download
SIE SIND RECHTSREFERENDAR (m/w/d) und wohnen in der Nähe von Aschaffenburg? Womöglich haben Sie Ihr erstes Staatsexamen bereits abgeschlossen und suchen nun eine juristische Nebenbeschäftigung? Oder Sie möchten einfach Ihre Anwalts- oder Wahlstation in einer modernen Kanzlei mit unseren Tätigkeitsschwerpunkten absolvieren? Womöglich verfügen Sie über Auslandserfahrung oder eine abgeschlossene Promotion oder einen Master of Laws?
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