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Die Abstammung beschreibt die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern. Sie ist insbesondere für Rechte und Pflichten wie Unterhalt, Erbrecht und Sorgerecht relevant. Die Abstammung wird rechtlich über Geburt, Anerkennung oder gerichtliche Feststellung bestimmt.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie Adoption ist die rechtliche Annahme eines Kindes durch eine andere Person als die leiblichen Eltern. Sie begründet ein vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechten und Pflichten und löst die rechtliche Verbindung zu den leiblichen Eltern in der Regel ab.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie Ehe ist eine gesetzlich anerkannte, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die durch die Eheschließung vor einem Standesbeamten rechtswirksam begründet wird (§§ 1310 ff. BGB). Mit der Eheschließung gehen umfangreiche persönliche und vermögensrechtliche Wirkungen einher, insbesondere im Familien- und Erbrecht.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTEin Ehevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei Personen, die vor oder während der Ehe geschlossen wird, um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Durch den Ehevertrag können Ehepartner individuelle Bestimmungen treffen, die von der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft abweichen. Dazu gehören Vereinbarungen über Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen und Rentenansprüche. Der Vertrag ermöglicht den Partnern, ihre finanziellen Verhältnisse klar zu definieren und im Falle einer Scheidung oder im Todesfall klare Regelungen zu haben. Eheverträge bieten insbesondere bei unternehmerischen oder internationalen Ehen rechtliche Sicherheit.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTGütertrennung ist ein ehevertraglich vereinbartes Güterrecht, bei dem das Vermögen der Ehepartner während und nach der Ehe getrennt bleibt. Jeder Ehepartner behält das Eigentum an seinem Vermögen und haftet nicht für die Schulden des anderen.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie eingetragene Lebenspartnerschaft war eine rechtliche Verbindung gleichgeschlechtlicher Paare, die der Ehe weitgehend gleichgestellt war. Seit Einführung der „Ehe für alle“ 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, bestehende können in Ehen umgewandelt werden.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie Scheidung ist die formelle Auflösung einer Ehe durch ein gerichtliches Urteil. Voraussetzung ist in der Regel das Scheitern der Ehe, das durch ein einjähriges Trennungsjahr nachgewiesen wird. Mit der Scheidung verbunden sind häufig Fragen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Versorgungsausgleich.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDas Sorgerecht bezeichnet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Es umfasst insbesondere die Personensorge (Erziehung, Pflege, Ausbildung) und die Vermögenssorge. Grundsätzlich üben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht aus, auch nach einer Trennung, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDas Umgangsrecht regelt den Anspruch des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen sowie das Recht und die Pflicht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind. Es dient in erster Linie dem Kindeswohl und kann durch gerichtliche Entscheidungen ausgestaltet oder eingeschränkt werden.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTEhegattenunterhalt bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung eines Ehepartners, den anderen nach einer Trennung oder Scheidung finanziell zu unterstützen. Es wird zwischen Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nachehelichem Unterhalt (nach der Scheidung) unterschieden. Der nacheheliche Unterhalt basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung und wird nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gewährt, den sogenannten Unterhaltstatbeständen. Dazu gehören Unterhalt wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit oder für Ausbildung/Umschulung. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und der Einkommensdifferenz der Partner. Unterhalt kann befristet oder herabgesetzt werden, und aufgrund der Komplexität dieser Materie ist oft juristischer Rat erforderlich.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTKindesunterhalt ist die gesetzliche Pflicht der Eltern, ihren Kindern finanzielle Unterstützung zu gewähren, um deren Lebensbedarf zu decken. Diese Verpflichtung besteht sowohl gegenüber minderjährigen als auch unter bestimmten Umständen gegenüber volljährigen Kindern. Der Unterhalt umfasst notwendige Mittel für Nahrung, Kleidung, Bildung und medizinische Versorgung.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils und den Bedürfnissen des Kindes. In Deutschland erfolgt die Berechnung häufig anhand der Düsseldorfer Tabelle, die als Leitlinie für die Bestimmung des Unterhaltsbetrags dient. Der Kindesunterhalt ist eine vorrangige Verpflichtung und genießt rechtlichen Schutz, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Kindes angemessen berücksichtigt werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung eines Mannes, die rechtliche Vaterschaft für ein Kind zu übernehmen. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter und ggf. des Kindes. Die Vaterschaftsanfechtung ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem eine bestehende Vaterschaft bestritten werden kann.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTBeim Versorgungsausgleich werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Ziel ist eine gerechte Verteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der für die meisten Ehen in Deutschland gilt, sofern die Ehepartner keine abweichende Vereinbarung durch einen Ehevertrag getroffen haben. In einer Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt, es gibt also kein gemeinsames Vermögen. Jeder Ehepartner verwaltet und verfügt über sein eigenes Vermögen.
Bei der Auflösung der Ehe, sei es durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners, wird der Zugewinn ausgeglichen. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen eines jeden Ehepartners. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner zahlen. Ziel dieses Ausgleichs ist es, eine faire Verteilung des während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens zu gewährleisten.
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Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen, z. B. bei betriebsbedingter Kündigung mit Sozialplan oder nach einem Urteil im Kündigungsschutzprozess. Häufig wird die Abfindung jedoch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder gerichtlichen Vergleichs vereinbart.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTEine Abmahnung seitens des Arbeitgebers ist eine formelle Maßnahme, die ergriffen wird, wenn ein Arbeitnehmer Fehlverhalten zeigt. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm eine Gelegenheit zur Besserung zu geben. Abmahnungen sollten zu Beweiszwecken immer schriftlich erfolgen und immer klar und konkret formuliert sein. Sie können verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel unpünktliches Erscheinen, Verletzung von Arbeitsanweisungen oder Fehlverhalten gegenüber Kollegen. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, beraten wir Sie gerne.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTEin Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er regelt die gegenseitigen Bedingungen wie unter anderem die Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Tätigkeitsbeschreibung und Kündigungsfristen. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden, wobei aus Beweisgründen die Schriftform üblich ist.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTEin Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über die Tätigkeiten und Leistungen eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung. Es kann als einfaches Zeugnis (Tätigkeitsbeschreibung) oder als qualifiziertes Zeugnis (mit Beurteilung von Leistung und Verhalten) ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch darauf.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTEine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung, bei der der Arbeitgeber die Beendigung des gesamten Arbeitsverhältnisses unterbreitet und gleichzeitig die Änderungen der Vertragsbedingungen vorschlägt. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, die Änderungen zu akzeptieren oder abzulehnen. Im Falle der Ablehnung kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Änderungskündigungen kommen häufig bei Umstrukturierungen, betrieblichen Veränderungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens vor.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTBei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit/Zeitarbeit) überlässt ein Verleiher seine Arbeitnehmer einem Entleiher zur Arbeitsleistung. Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Leiharbeitnehmer sind beim Verleiher angestellt, arbeiten aber im Betrieb des Entleihers.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTDie Arbeitszeit bezeichnet die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt u. a. vor, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf, mit Ausnahmen bis zu zehn Stunden.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTDie Arbeitszeit bezeichnet die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt u. a. vor, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf, mit Ausnahmen bis zu zehn Stunden.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTEin befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist oder Erreichen des vereinbarten Zwecks. Eine Befristung ist nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist oder nach TzBfG ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre vereinbart wird.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTDer Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Er hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, etwa bei Arbeitszeitregelungen, Einstellungen oder Kündigungen. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTEine Betriebsvereinbarung ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regelt kollektive Arbeitsbedingungen, z. B. zur Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder Nutzung von Arbeitsmitteln. Sie wirkt unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten ein.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTDiskriminierung im Arbeitsrecht liegt vor, wenn Beschäftigte aufgrund persönlicher Merkmale (z. B. Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, sexuelle Identität) benachteiligt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor solcher Ungleichbehandlung und gibt ihnen Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTDie Elternzeit ist ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit bis zu drei Jahre nach der Geburt eines Kindes. In dieser Zeit besteht besonderer Kündigungsschutz. Eltern können währenddessen Elterngeld beantragen.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTDie Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dar, durch die das Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen (fristgerechten) und der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) spielt eine zentrale Rolle, insbesondere bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTEine Kündigungsschutzklage ist das gerichtliche Mittel eines Arbeitnehmers, um sich gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu wehren. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ziel ist die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTMobbing bezeichnet das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Ausgrenzen einer Person am Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum. Es kann sowohl von Vorgesetzten als auch von Kollegen ausgehen. Betroffene haben arbeitsrechtliche Schutzmöglichkeiten, etwa Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzforderungen.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTMutterschutz umfasst gesetzliche Regelungen zum Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und Müttern. Er umfasst ein Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, Kündigungsschutz sowie Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Rechtsgrundlage ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTTeilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als die vergleichbarer Vollzeitkräfte. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTUrlaub ist die gesetzlich garantierte bezahlte Freizeit. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche). Tarifverträge oder Arbeitsverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTEin Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt die Beendigung nicht einseitig, sondern im gegenseitigen Einvernehmen. Der Vertrag regelt unter anderem den Beendigungszeitpunkt sowie häufig weitere Punkte wie Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Arbeitszeugnis oder Rückgabe von Firmeneigentum. Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollten die rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen – insbesondere mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld – sorgfältig geprüft werden.
ZUM FACHGEBIET ARBEITSRECHTDas Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht und wer ihre Rechte und Pflichten übernimmt. Die Erbfolge bestimmt, wer Erbe wird. Sie richtet sich entweder nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn keine letztwillige Verfügung (z. B. Testament oder Erbvertrag) vorhanden ist, oder nach den Anordnungen des Erblassers in einer solchen Verfügung. Das Erbrecht umfasst zudem Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen, Erbengemeinschaften sowie zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft. Ziel ist eine rechtssichere Übertragung des Nachlasses auf die berechtigten Erben.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTVon Enterbung spricht man, wenn der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließt. Enterbte pflichtteilsberechtigte Personen können dennoch ihren Pflichtteil verlangen.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTEine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben eines Nachlasses werden. Sie bilden eine Gemeinschaft zur Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses. Entscheidungen müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden, was oft zu Konflikten führen kann.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTErbe ist die Person, die mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen ganz oder teilweise übernimmt. Die Erben treten im Wege der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge in die rechtliche Stellung des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass nicht nur Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Wertgegenstände auf sie übergehen, sondern grundsätzlich auch bestehende Verbindlichkeiten und Schulden. Erben können durch Testament oder Erbvertrag bestimmt werden. Fehlt eine solche letztwillige Verfügung, richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet und auseinandersetzt.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTGesetzliche Erbfolge: Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ordnet die Erben nach Ordnungen (Abkömmlinge, Eltern, Großeltern usw.). Vorrangig erben die nächsten Angehörigen.
Gewillkürte Erbfolge: Diese tritt ein, wenn der Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt hat, wer sein Vermögen erben soll. Hier hat der Erblasser die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
Der Erblasser ist die Person, deren Vermögen und Rechte nach ihrem Tod auf die Erben übergehen. Er bestimmt durch Testament oder Erbvertrag, wem sein Nachlass zufallen soll. Liegt keine letztwillige Verfügung vor, greift die gesetzliche Erbfolge.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTDie Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Todes wegen erhoben wird. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert des Erbes, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser sowie den geltenden Freibeträgen und Steuerklassen.
Diese betragen 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder, Stiefkinder und Enkel (wenn deren Eltern bereits verstorben sind) sowie 200.000 Euro für Enkel (sofern deren Eltern noch leben). Für nicht nahe verwandte Personen gilt in der Regel ein Freibetrag von 20.000 Euro. Nur der Betrag, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, unterliegt der Erbschaftsteuer.
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. Er weist die Erben und deren Erbquoten nach und dient als Legitimation im Rechtsverkehr (z. B. bei Banken oder Grundbuchämtern). Er wird nur auf Antrag erteilt.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTEin Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen. Er wird zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren anderen Personen notariell beurkundet. Der Erblasser bindet sich dadurch in seinen erbrechtlichen Anordnungen, sodass Änderungen nur eingeschränkt möglich sind.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTDer Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Dazu gehören sowohl Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Geld, Wertpapiere) als auch Verbindlichkeiten (z. B. Schulden, laufende Verträge).
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTDer Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Er steht bestimmten nahen Angehörigen (insbesondere Kindern, Ehegatten und Eltern) zu, wenn sie enterbt wurden oder weniger als ihren Pflichtteil erhalten haben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTEin Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der eine Person (der Erblasser) festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es bietet die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, indem Erben bestimmt, Vermächtnisse zugewendet oder Auflagen und Testamentsvollstreckungen angeordnet werden. Testamente können jederzeit geändert oder widerrufen werden, sofern der Erblasser geschäftsfähig ist. Für die Wirksamkeit eines Testaments sind bestimmte Formvorschriften erforderlich; in Deutschland sind das eigenhändige und das notarielle Testament die gebräuchlichsten Formen.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTEin Vermächtnis ist eine Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände oder Rechte aus dem Nachlass an eine bestimmte Person, ohne dass diese Erbe wird. Der Vermächtnisnehmer hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTBei der Vor- und Nacherbschaft setzt der Erblasser zunächst einen Vorerben ein, der das Vermögen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis verwaltet. Danach geht der Nachlass auf den Nacherben über. Ziel ist es, den Nachlass über mehrere Generationen hinweg zu steuern und zu schützen.
ZUM FACHGEBIET ERBRECHTDie Abstammung beschreibt die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern. Sie ist insbesondere für Rechte und Pflichten wie Unterhalt, Erbrecht und Sorgerecht relevant. Die Abstammung wird rechtlich über Geburt, Anerkennung oder gerichtliche Feststellung bestimmt.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie Adoption ist die rechtliche Annahme eines Kindes durch eine andere Person als die leiblichen Eltern. Sie begründet ein vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechten und Pflichten und löst die rechtliche Verbindung zu den leiblichen Eltern in der Regel ab.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie Ehe ist eine gesetzlich anerkannte, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die durch die Eheschließung vor einem Standesbeamten rechtswirksam begründet wird (§§ 1310 ff. BGB). Mit der Eheschließung gehen umfangreiche persönliche und vermögensrechtliche Wirkungen einher, insbesondere im Familien- und Erbrecht.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTEin Ehevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei Personen, die vor oder während der Ehe geschlossen wird, um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Durch den Ehevertrag können Ehepartner individuelle Bestimmungen treffen, die von der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft abweichen. Dazu gehören Vereinbarungen über Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen und Rentenansprüche. Der Vertrag ermöglicht den Partnern, ihre finanziellen Verhältnisse klar zu definieren und im Falle einer Scheidung oder im Todesfall klare Regelungen zu haben. Eheverträge bieten insbesondere bei unternehmerischen oder internationalen Ehen rechtliche Sicherheit.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTGütertrennung ist ein ehevertraglich vereinbartes Güterrecht, bei dem das Vermögen der Ehepartner während und nach der Ehe getrennt bleibt. Jeder Ehepartner behält das Eigentum an seinem Vermögen und haftet nicht für die Schulden des anderen.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie eingetragene Lebenspartnerschaft war eine rechtliche Verbindung gleichgeschlechtlicher Paare, die der Ehe weitgehend gleichgestellt war. Seit Einführung der „Ehe für alle“ 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, bestehende können in Ehen umgewandelt werden.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie Scheidung ist die formelle Auflösung einer Ehe durch ein gerichtliches Urteil. Voraussetzung ist in der Regel das Scheitern der Ehe, das durch ein einjähriges Trennungsjahr nachgewiesen wird. Mit der Scheidung verbunden sind häufig Fragen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Versorgungsausgleich.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDas Sorgerecht bezeichnet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Es umfasst insbesondere die Personensorge (Erziehung, Pflege, Ausbildung) und die Vermögenssorge. Grundsätzlich üben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht aus, auch nach einer Trennung, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDas Umgangsrecht regelt den Anspruch des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen sowie das Recht und die Pflicht der Eltern auf Umgang mit ihrem Kind. Es dient in erster Linie dem Kindeswohl und kann durch gerichtliche Entscheidungen ausgestaltet oder eingeschränkt werden.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTEhegattenunterhalt bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung eines Ehepartners, den anderen nach einer Trennung oder Scheidung finanziell zu unterstützen. Es wird zwischen Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nachehelichem Unterhalt (nach der Scheidung) unterschieden. Der nacheheliche Unterhalt basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung und wird nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gewährt, den sogenannten Unterhaltstatbeständen. Dazu gehören Unterhalt wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit oder für Ausbildung/Umschulung. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und der Einkommensdifferenz der Partner. Unterhalt kann befristet oder herabgesetzt werden, und aufgrund der Komplexität dieser Materie ist oft juristischer Rat erforderlich.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTKindesunterhalt ist die gesetzliche Pflicht der Eltern, ihren Kindern finanzielle Unterstützung zu gewähren, um deren Lebensbedarf zu decken. Diese Verpflichtung besteht sowohl gegenüber minderjährigen als auch unter bestimmten Umständen gegenüber volljährigen Kindern. Der Unterhalt umfasst notwendige Mittel für Nahrung, Kleidung, Bildung und medizinische Versorgung.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils und den Bedürfnissen des Kindes. In Deutschland erfolgt die Berechnung häufig anhand der Düsseldorfer Tabelle, die als Leitlinie für die Bestimmung des Unterhaltsbetrags dient. Der Kindesunterhalt ist eine vorrangige Verpflichtung und genießt rechtlichen Schutz, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Kindes angemessen berücksichtigt werden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung eines Mannes, die rechtliche Vaterschaft für ein Kind zu übernehmen. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter und ggf. des Kindes. Die Vaterschaftsanfechtung ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem eine bestehende Vaterschaft bestritten werden kann.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTBeim Versorgungsausgleich werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Ziel ist eine gerechte Verteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche.
ZUM FACHGEBIET FAMILIENRECHTDie Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der für die meisten Ehen in Deutschland gilt, sofern die Ehepartner keine abweichende Vereinbarung durch einen Ehevertrag getroffen haben. In einer Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt, es gibt also kein gemeinsames Vermögen. Jeder Ehepartner verwaltet und verfügt über sein eigenes Vermögen.
Bei der Auflösung der Ehe, sei es durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners, wird der Zugewinn ausgeglichen. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen eines jeden Ehepartners. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner zahlen. Ziel dieses Ausgleichs ist es, eine faire Verteilung des während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens zu gewährleisten.
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Aktionäre haften nicht persönlich. Organe sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Mindestgrundkapital: 50.000 Euro.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTCompliance bezeichnet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, internen Richtlinien und ethischen Standards in einem Unternehmen. Ziel ist die Vermeidung von Rechtsverstößen und die Sicherstellung verantwortungsvoller Unternehmensführung.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDie Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Sie dient der Unterscheidung und Identifizierung im Geschäftsverkehr.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDie GbR ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie entsteht bereits durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die Gesellschafter haften unbeschränkt.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTGesellschafter sind die Mitglieder einer Gesellschaft. Je nach Gesellschaftsform können sie Rechte (z. B. Gewinnbeteiligung, Mitbestimmung) und Pflichten (z. B. Einlagenpflicht, Haftung) haben.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDer Geschäftsführer ist das Organ einer GmbH oder UG und vertritt die Gesellschaft nach außen. Er ist für die Geschäftsführung verantwortlich und unterliegt gesetzlichen Pflichten, u. a. zur ordnungsgemäßen Buchführung.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDie GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Sie ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Mindeststammkapital: 25.000 Euro.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDas Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wesentliche rechtliche Informationen über Kaufleute und Handelsgesellschaften eingetragen sind, z. B. Firmennamen, Sitz, Geschäftsführer oder Prokura. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTKaufmann im rechtlichen Sinne ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB). Mit der Kaufmannseigenschaft sind besondere Rechte und Pflichten verbunden, insbesondere im Hinblick auf Buchführung, Handelsbräuche und Vertretungsbefugnisse.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDie KG ist eine Personengesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Sie ist eine Mischform zwischen OHG und Kapitalgesellschaft.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDie OHG ist eine Personengesellschaft, in der mindestens zwei Gesellschafter ein Handelsgewerbe betreiben. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDie Prokura ist eine durch Handelsregistereintragung bekanntgemachte handelsrechtliche Vollmacht, die eine umfassende Vertretungsmacht für alle gewöhnlichen Handelsgeschäfte gewährt. Sie kann nur durch den Inhaber des Handelsgeschäfts erteilt werden.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDas Stammkapital ist die im Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder UG festgelegte Kapitaleinlage. Es dient der Finanzierung der Gesellschaft und dem Schutz der Gläubiger.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDie Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit reduziertem Mindeststammkapital (ab 1 Euro). Gewinne müssen zu Rücklagen gemacht werden, bis das Kapital einer GmbH erreicht ist.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDer Unternehmenskauf bezeichnet die Übertragung eines Unternehmens auf einen Käufer. Dies kann durch Share Deal (Übernahme von Gesellschaftsanteilen) oder Asset Deal (Übertragung einzelner Vermögenswerte) erfolgen.
ZUM FACHGEBIET HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHTDie Insolvenzanfechtung erlaubt es dem Insolvenzverwalter, bestimmte vor Verfahrenseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen rückgängig zu machen. Ziel ist, eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern, z. B. durch Rückgewähr unzulässiger Zahlungen oder Vermögensübertragungen.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTIn der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung des Schuldners im Amt und führt das Verfahren selbst, unter Aufsicht eines Sachwalters. Diese Verfahrensart wird insbesondere bei Sanierungsverfahren großer Unternehmen angewendet.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTDie Gläubigerversammlung ist das zentrale Mitwirkungsorgan der Gläubiger im Insolvenzverfahren. Sie entscheidet unter anderem über den Insolvenzverwalter, den Insolvenzplan und über wesentliche Maßnahmen der Vermögensverwertung.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTDer Insolvenzantrag ist der formelle Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und muss beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Er kann sowohl von einem Gläubiger als auch vom Schuldner selbst gestellt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes, z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTDer Insolvenzplan ist ein Instrument zur Sanierung des Schuldners. Er erlaubt Abweichungen von der gesetzlichen Regelverteilung und kann etwa den Fortbestand eines Unternehmens sichern. Nach Zustimmung der Gläubiger und gerichtlicher Bestätigung ist er für alle Beteiligten verbindlich.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTDas Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners. Es wird durch das Insolvenzgericht eröffnet und zielt darauf ab, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen oder den Schuldner zu sanieren.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTDer Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet (Insolvenzmasse). Er ist verpflichtet, die Gläubigerinteressen zu wahren, das Vermögen zu sichern, zu verwerten und eine gerechte Verteilung vorzunehmen.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTDie Restschuldbefreiung ermöglicht es natürlichen Personen, nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode von den verbliebenen Schulden befreit zu werden. Sie dient der wirtschaftlichen und persönlichen Rehabilitation des Schuldners und ist insbesondere in Verbraucherinsolvenzverfahren relevant.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTDie Unternehmensinsolvenz betrifft juristische Personen (z. B. GmbH, AG) oder Selbstständige. Ziel kann entweder die geordnete Liquidation oder eine Sanierung des Unternehmens sein, etwa durch einen Insolvenzplan oder die Eigenverwaltung.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTDie Verbraucherinsolvenz betrifft natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Sie ist vereinfacht ausgestaltet und dient der Schuldenbereinigung über einen festgelegten Zeitraum mit anschließender Restschuldbefreiung.
ZUM FACHGEBIET INSOLVENZRECHTBeim Cloud Computing werden Daten und Anwendungen über externe Server bereitgestellt. Rechtlich relevant sind Fragen der Datensicherheit, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Datenübermittlung in Drittländer und Haftungsregelungen zwischen Anbieter und Nutzer.
ZUM FACHGEBIET IT-RECHTCybermobbing bezeichnet das systematische Beleidigen, Bedrohen oder Bloßstellen von Personen über digitale Kommunikationsmittel. Rechtlich relevant sind zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie strafrechtliche Tatbestände wie Beleidigung oder Nachstellung.
ZUM FACHGEBIET IT-RECHTDie DSGVO ist eine EU-Verordnung, die seit Mai 2018 den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union regelt. Sie verpflichtet Unternehmen und Behörden zu Transparenz, Datensicherheit und dem Schutz der Rechte betroffener Personen.
ZUM FACHGEBIET IT-RECHTEin Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Behörde die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwacht. Er berät die Verantwortlichen, wirkt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen mit und dient als Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden.
ZUM FACHGEBIET IT-RECHTDas Domainrecht befasst sich mit der rechtlichen Zuordnung und Nutzung von Internet-Domainnamen. Es behandelt Konflikte zwischen Namensrechten, Markenrechten und Domaininhabern sowie Fragen der Domainübertragung und des unlauteren Wettbewerbs.
ZUM FACHGEBIET IT-RECHTDie Impressumspflicht verpflichtet Betreiber von Websites und Online-Diensten, bestimmte Angaben (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu machen. Sie dient der Transparenz und Rechtsklarheit im elektronischen Geschäftsverkehr.
ZUM FACHGEBIET IT-RECHTDas IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen (z. B. Energie, Gesundheit, Telekommunikation) zu besonderen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Es soll Cyberangriffe verhindern und die digitale Infrastruktur schützen.
ZUM FACHGEBIET IT-RECHTDie Berufshaftpflichtversicherung schützt Ärztinnen und Ärzte vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen infolge beruflicher Fehler. Sie ist für freiberuflich tätige Mediziner zwingend notwendig und sichert die Haftungsrisiken im Bereich der Arzthaftung ab.
ZUM FACHGEBIET MEDIZINRECHTEin Chefarztvertrag ist ein spezieller Arbeitsvertrag zwischen einem Krankenhaus und einem leitenden Arzt. Er regelt neben den allgemeinen Dienstpflichten insbesondere das Liquidationsrecht, Nebentätigkeiten und Vergütungsstrukturen. Aufgrund seiner komplexen Natur enthält er oft Elemente des Dienst- und Arbeitsrechts.
ZUM FACHGEBIET MEDIZINRECHTDas Heilmittelwerbegesetz regelt die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Heilverfahren. Es dient dem Schutz der Verbraucher vor irreführender oder unsachlicher Werbung im Gesundheitswesen. Verstöße können sowohl wettbewerbsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
ZUM FACHGEBIET MEDIZINRECHTDie Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Sie ist gesetzlich in § 1901a BGB geregelt und bindet Ärztinnen, Ärzte und Betreuer.
ZUM FACHGEBIET MEDIZINRECHTDas Pflegerecht umfasst alle rechtlichen Regelungen zur Pflegebedürftigkeit, insbesondere Leistungen der Pflegeversicherung, Rechte von Pflegebedürftigen und Pflegenden sowie Haftungsfragen in Pflegeeinrichtungen. Es spielt eine wichtige Rolle im Spannungsfeld zwischen Medizinrecht und Sozialrecht.
ZUM FACHGEBIET MEDIZINRECHTSchmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für immaterielle Schäden, wie Schmerzen, seelische Leiden oder Beeinträchtigungen der Lebensfreude. Es dient dem Ausgleich und der Genugtuung und ist z. B. bei Körperverletzungen oder Behandlungsfehlern nach § 253 BGB zu zahlen.
ZUM FACHGEBIET MEDIZINRECHTDas Vertragsarztrecht betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Es umfasst insbesondere Zulassung, Abrechnung, Pflichten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung sowie mögliche Disziplinarmaßnahmen.
ZUM FACHGEBIET MEDIZINRECHTKörperverletzung ist die vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person. Schwere Formen wie gefährliche oder schwere Körperverletzung sind mit höheren Strafen belegt.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTAls Beschuldigter gilt eine Person, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Wird Anklage erhoben, wird sie zum Angeklagten. Beide haben das Recht auf Verteidigung und Schweigen.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTEin Haftbefehl wird vom Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen, wenn dringender Tatverdacht und ein Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr) vorliegen (§ 112 StPO). Er erlaubt die Untersuchungshaft des Beschuldigten.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDie Hauptverhandlung ist der zentrale Teil des Strafprozesses. Hier werden Beweise erhoben, Zeugen vernommen und das Urteil verkündet. Sie folgt den Grundsätzen der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDie Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts, bei dem der Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut verhandelt wird (§ 312 StPO). Sie kann zu einem neuen Urteil führen.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTBetrug (§ 263 StGB) ist das vorsätzliche Täuschen über Tatsachen, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und dadurch das Vermögen eines anderen zu schädigen.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDiebstahl (§ 242 StGB) ist die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Es ist eines der häufigsten Delikte im Strafrecht.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDie Freiheitsstrafe ist die Inhaftierung des Verurteilten für eine bestimmte Zeit. Sie kann zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB) oder in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen werden.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDie Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen (§ 40 StGB) und richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Täters. Sie ist die häufigste Sanktion im deutschen Strafrecht.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTEin Haftbefehl wird vom Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen, wenn dringender Tatverdacht und ein Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr) vorliegen (§ 112 StPO). Er erlaubt die Untersuchungshaft des Beschuldigten.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTNotwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§ 32 StGB). Handlungen in Notwehr sind rechtmäßig.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTEine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügigere Rechtsverletzung, die nicht mit Strafe, sondern mit einer Geldbuße geahndet wird (§ 1 OWiG). Beispiele sind Verkehrsverstöße oder Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDie Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile, das sich auf Rechtsfehler bezieht. Das Revisionsgericht überprüft, ob das angefochtene Urteil auf einer Gesetzesverletzung beruht (§ 337 StPO), nicht aber die Tatsachenfeststellung.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDie Staatsanwaltschaft ist die Ermittlungs- und Anklagebehörde im Strafverfahren. Sie ist zur Objektivität verpflichtet und hat sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln (§ 160 StPO). Sie vertritt die Anklage vor Gericht.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTEine Straftat ist eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die im Strafgesetzbuch (StGB) mit Strafe bedroht ist. Sie kann durch Tun oder Unterlassen begangen werden und dient der Ahndung sozialschädlichen Verhaltens.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDer Strafverteidiger vertritt den Beschuldigten bzw. Angeklagten im Strafverfahren. Seine Aufgabe ist die Wahrung der Rechte des Mandanten, die Kontrolle der Ermittlungsarbeit und die Verteidigung in der Hauptverhandlung.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDas Urteil ist die gerichtliche Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie über die Art und Höhe der Strafe. Es wird nach Abschluss der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung verkündet.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTMit einer Räumungsklage setzt der Vermieter seinen Anspruch auf Herausgabe von Wohn- oder Gewerberaum durch. Sie ist erforderlich, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht. Nach erfolgreichem Urteil kann die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher durchgeführt werden. In der Praxis kommt häufig die sogenannte „Berliner Räumung“ zur Anwendung.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDie Vollstreckungsklausel ist ein amtlicher Vermerk auf dem Vollstreckungstitel, der bestätigt, dass aus diesem Titel die Zwangsvollstreckung betrieben werden darf. Sie wird in der Regel vom Gericht erteilt und lautet meist „Vorstehende Ausfertigung wird dem Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt“. Erst mit der Vollstreckungsklausel wird der Titel vollstreckbar.
ZUM FACHGEBIET STRAFRECHTDer Gerichtsvollzieher ist ein staatlich bestellter Vollstreckungsbeamter, der die praktische Durchführung der Zwangsvollstreckung übernimmt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Sachpfändungen, Wohnungsräumungen, die Zustellung von Vollstreckungsdokumenten sowie die Abnahme der Vermögensauskunft. Der Gerichtsvollzieher handelt auf Antrag des Gläubigers und innerhalb gesetzlicher Vorgaben.
ZUM FACHGEBIET ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHTDie Pfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, mit der Vermögenswerte des Schuldners zur Befriedigung des Gläubigers gesichert werden.
Lohnpfändung: Ein Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners wird direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger abgeführt. Dabei gelten gesetzliche Pfändungsfreigrenzen zum Schutz des Existenzminimums.
Kontopfändung: Das Guthaben auf einem Bankkonto wird gepfändet. Durch ein Pfändungsschutzkonto kann der Schuldner einen monatlichen Freibetrag sichern.
Sachpfändung: Bewegliche Sachen des Schuldners (z. B. Wertgegenstände) werden durch den Gerichtsvollzieher gepfändet und gegebenenfalls verwertet.
Der Vollstreckungsschutz dient dem Schutz des Schuldners vor unbilliger Härte durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auf Antrag kann das Vollstreckungsgericht Maßnahmen zeitweise einstellen, beschränken oder aufheben, etwa bei drohender Existenzgefährdung oder besonderen persönlichen Umständen. Ziel ist ein angemessener Ausgleich zwischen Gläubigerinteressen und Schuldnerschutz.
ZUM FACHGEBIET ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHTEin Vollstreckungstitel ist die rechtliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung. Er weist verbindlich nach, dass ein Anspruch besteht und zwangsweise durchgesetzt werden darf. Typische Vollstreckungstitel sind gerichtliche Urteile, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche oder notarielle Urkunden mit Vollstreckungsunterwerfung. Ohne einen wirksamen Vollstreckungstitel ist eine Zwangsvollstreckung unzulässig.
ZUM FACHGEBIET ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHTDie Zwangssicherungshypothek ist ein Sicherungsmittel der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Sie wird auf Antrag des Gläubigers im Grundbuch eingetragen und dient der Absicherung einer Geldforderung. Eine Zwangsversteigerung kann darauf aufbauend betrieben werden, ist aber nicht zwingend.
ZUM FACHGEBIET ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHTDie Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Verwertung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen, um Gläubigerforderungen zu befriedigen. Sie wird auf Antrag eines Gläubigers durchgeführt, wenn dessen Forderung durch ein Grundpfandrecht oder einen Vollstreckungstitel gesichert ist. Der Erlös wird nach gesetzlicher Rangfolge an die Gläubiger verteilt.
ZUM FACHGEBIET ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHTDie Vermögensauskunft verpflichtet den Schuldner, seine gesamten Vermögensverhältnisse offen zu legen. Sie ersetzt die frühere eidesstattliche Versicherung. Der Schuldner gibt dabei an, welche Einkünfte, Konten, Forderungen und Vermögenswerte vorhanden sind. Die Abgabe erfolgt gegenüber dem Gerichtsvollzieher und wird in einem zentralen Schuldnerverzeichnis gespeichert.
ZUM FACHGEBIET ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHTDie Betriebskostenabrechnung ist eine jährliche Abrechnung über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Nebenkosten. Sie muss nachvollziehbar und innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt werden. Der Mieter hat das Recht, die Abrechnung zu prüfen und Einsicht in die zugrunde liegenden Belege zu verlangen.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTDas Gewerberaummietrecht regelt die Vermietung von Geschäftsräumen, etwa für Büros, Praxen oder Ladenlokale. Es ist weniger stark gesetzlich reguliert als das Wohnraummietrecht und lässt den Vertragsparteien größere Gestaltungsfreiheit. Viele Regelungen ergeben sich unmittelbar aus dem Mietvertrag.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTDie Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters zur Absicherung möglicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Mietrückständen oder Schäden an der Mietsache. Im Wohnraummietrecht darf die Kaution höchstens drei Monatsnettomieten betragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTDie Kündigung des Mietverhältnisses beendet den Mietvertrag. Man unterscheidet zwischen ordentlicher Kündigung unter Einhaltung gesetzlicher Fristen und außerordentlicher fristloser Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei erheblichen Pflichtverletzungen. Für Wohnraum gelten besondere Kündigungsschutzvorschriften zugunsten des Mieters.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTDie Miete ist das vom Mieter geschuldete Entgelt für die Überlassung der Mietsache. Sie besteht regelmäßig aus der Grundmiete (Nettokaltmiete) und gegebenenfalls aus Vorauszahlungen oder Pauschalen für Nebenkosten. Die Miete ist grundsätzlich monatlich im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTEine Mieterhöhung ist eine Anpassung der Miete während eines laufenden Mietverhältnisses. Im Wohnraummietrecht ist sie nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, beispielsweise bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Zudem müssen formelle Anforderungen eingehalten werden. Im Gewerberaummietrecht bestehen größere Gestaltungsspielräume.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTEine Mietminderung liegt vor, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. In diesem Fall ist der Mieter berechtigt, die Miete angemessen zu mindern, ohne dass es einer Zustimmung des Vermieters bedarf. Voraussetzung ist, dass der Mangel nicht vom Mieter selbst verursacht wurde.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTDer Mietvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Sache – insbesondere von Wohn- oder Gewerberaum – gegen Zahlung der Miete zu überlassen. Er regelt unter anderem die Miethöhe, die Dauer des Mietverhältnisses, Kündigungsfristen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTNebenkosten sind die laufenden Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb und die Nutzung der Mietsache entstehen, etwa für Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr oder Grundsteuer. Eine Umlage auf den Mieter ist nur zulässig, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Welche Kosten umgelegt werden dürfen, ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTSchönheitsreparaturen sind einfache Renovierungsarbeiten wie das Streichen von Wänden, Decken oder Heizkörpern. Grundsätzlich ist der Vermieter zur Durchführung verpflichtet. Eine Übertragung auf den Mieter ist nur wirksam, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln den gesetzlichen und höchstrichterlichen Anforderungen entsprechen.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTBei der Untermiete überlässt der Mieter die Mietsache oder einen Teil davon einem Dritten. Grundsätzlich ist hierfür die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis haben, insbesondere bei berechtigtem Interesse.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTDas Wohnungseigentumsgesetz regelt die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Es enthält Vorschriften zu Eigentümerversammlungen, Beschlussfassungen und Kostenverteilungen. Das WEG ist insbesondere für vermietende Wohnungseigentümer von Bedeutung.
ZUM FACHGEBIET MIETRECHTDie Abgabenordnung ist das grundlegende Verfahrensgesetz des deutschen Steuerrechts. Sie enthält allgemeine Vorschriften über das Besteuerungsverfahren, insbesondere zu Steuererklärungen, Steuerbescheiden, Fristen, Mitwirkungspflichten, Vollstreckung sowie steuerlichen Nebenleistungen. Zudem regelt sie das steuerliche Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDie Betriebsprüfung (auch Außenprüfung) ist eine umfassende steuerliche Prüfung durch die Finanzbehörde bei Unternehmen oder Selbständigen. Ziel ist die Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse, insbesondere der Buchführung und der Steuererklärungen. Rechtsgrundlage sind die Vorschriften der Abgabenordnung.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDie Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Besteuert werden insbesondere Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Die Einkommensteuer wird nach einem progressiven Tarif erhoben, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDer Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Finanzbehörde einzulegen. Das Einspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Steuerfestsetzung.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDas Finanzgericht ist ein spezialisiertes Gericht der Finanzgerichtsbarkeit. Es entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten, insbesondere über Klagen gegen Steuerbescheide nach erfolglosem Einspruchsverfahren. Gegen Urteile des Finanzgerichts ist unter bestimmten Voraussetzungen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) möglich.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTEin Freibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt. Er mindert somit das zu versteuernde Einkommen oder den Gewerbeertrag. Beispiele sind der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer oder der Gewerbesteuerfreibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDie Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die von Gemeinden auf den Gewerbeertrag gewerblicher Unternehmen erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Die Höhe der Steuer hängt vom Gewerbeertrag und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ab. Einzelunternehmen und Personengesellschaften steht ein Freibetrag zu.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDie Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer, die auf das Einkommen juristischer Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Körperschaftsteuersatz beträgt einheitlich 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Sie entspricht funktional der Einkommensteuer für natürliche Personen.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDer Steuerberater ist ein unabhängiger, zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugter Berufsträger. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die Erstellung von Steuererklärungen, die Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten sowie die betriebswirtschaftliche Beratung. Die Berufsausübung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDer Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den die Finanzbehörde eine Steuer festsetzt. Er enthält insbesondere die Art und Höhe der festgesetzten Steuer sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDie Steuererklärung ist die Mitteilung des Steuerpflichtigen an die Finanzbehörde über die für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen. Sie dient der Festsetzung der jeweiligen Steuer und ist regelmäßig in gesetzlich vorgeschriebener Form und Frist einzureichen. Je nach Steuerart bestehen unterschiedliche Erklärungspflichten.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTSteuerhinterziehung ist eine Straftat gemäß § 370 AO. Sie liegt vor, wenn gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen werden und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Sie kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDie Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf Lieferungen und sonstige Leistungen erhoben wird, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG). Wirtschaftlich trägt die Steuer regelmäßig der Endverbraucher, während Unternehmer sie als sogenannte Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Der Regelsteuersatz beträgt derzeit 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %.
ZUM FACHGEBIET STEUERRECHTDie Abmahnung ist ein außergerichtliches Instrument zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, insbesondere bei Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen. Mit ihr wird der Verletzer aufgefordert, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ziel ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Eine unberechtigte Abmahnung kann jedoch ihrerseits rechtliche Konsequenzen haben.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZDas eingetragene Design – früher als Geschmacksmuster bezeichnet – schützt die äußere Gestaltung eines Produkts. Erfasst werden insbesondere Linien, Konturen, Farben, Formen, Oberflächenstrukturen oder Materialien eines Erzeugnisses. Voraussetzung ist, dass das Design neu ist und Eigenart aufweist. Der Schutz entsteht durch Eintragung in das Designregister und kann bis zu 25 Jahre aufrechterhalten werden. Ziel ist es, Nachahmungen der gestalterischen Erscheinungsform zu verhindern.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZDas Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht, das häufig als „kleines Patent“ bezeichnet wird. Es schützt ebenfalls technische Erfindungen, jedoch ohne vorherige sachliche Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Dadurch kann es schneller eingetragen werden als ein Patent. Die maximale Schutzdauer beträgt in Deutschland bis zu 10 Jahre. Das Gebrauchsmuster eignet sich insbesondere für kurzfristig zu vermarktende Innovationen.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZDie Geheimhaltungspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, vertrauliche Informationen nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Sie kann sich aus Vertrag (z. B. Geheimhaltungsvereinbarung/NDA), aus Gesetz oder aus einem besonderen Vertrauensverhältnis ergeben. Im gewerblichen Rechtsschutz spielt sie insbesondere beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine zentrale Rolle. Verstöße können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZEin Lizenzvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht einräumt, ein immaterielles Gut (z. B. ein Patent, eine Marke oder ein Urheberrecht) zu nutzen. Die vertragliche Ausgestaltung ist vielfältig und kann einfache, ausschließliche oder Alleinlizenzen beinhalten. Lizenzverträge finden häufig Anwendung im gewerblichen Rechtsschutz, im IT-Recht sowie im Medienrecht.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZEine Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können insbesondere Wörter, Logos, Buchstaben, Zahlen, Slogans, Farbgestaltungen oder dreidimensionale Formen sein. Der Markenschutz entsteht in der Regel durch Eintragung in das Markenregister (z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt – DPMA oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO). Die eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht und ermöglicht es ihm, gegen unbefugte Verwendungen vorzugehen.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZEine Markenverletzung liegt vor, wenn ein Dritter ohne Zustimmung des Markeninhabers ein mit der geschützten Marke identisches oder verwechslungsfähiges Zeichen im geschäftlichen Verkehr benutzt. Dies betrifft insbesondere die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen, Werbung oder den Vertrieb entsprechender Produkte. Dem Markeninhaber stehen bei einer Verletzung Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche zu.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZEin Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Es schützt neue, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhende und gewerblich anwendbare Lösungen technischer Probleme. Mit der Patenterteilung erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, die geschützte Erfindung für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel bis zu 20 Jahre ab Anmeldetag) zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen. Voraussetzung für die Erteilung ist eine umfassende Prüfung durch das zuständige Patentamt.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZDie Patentanmeldung ist das Verfahren zur Erlangung eines Patentschutzes. Sie erfolgt durch Einreichung der erforderlichen Unterlagen – insbesondere einer Beschreibung der Erfindung, Patentansprüchen und gegebenenfalls Zeichnungen – beim zuständigen Patentamt. Ab dem Anmeldetag genießt die Erfindung eine sogenannte Priorität. Nach einer formellen und materiellen Prüfung entscheidet das Patentamt über die Erteilung des Patents.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZDas Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, etwa Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Hierzu zählen beispielsweise Texte, Musikwerke, Fotografien, Filme, Software oder Bauwerke. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes; eine Registrierung ist nicht erforderlich. Das Urheberrecht verleiht dem Urheber umfassende Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte. In der Regel erlischt der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZDas Wettbewerbsrecht dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Verboten sind unter anderem irreführende Werbung, aggressive Verkaufsmethoden, gezielte Behinderungen von Mitbewerbern oder unlautere Nachahmungen. Verstöße können Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche begründen.
ZUM FACHGEBIET GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ