Sofern Sie als Gläubiger an einem Insolvenzverfahren teilnehmen und Ihnen Zugangsdaten übermittelt worden sind, so besteht die Möglichkeit, sich in unserem Gläubiger-Informations-System zu informieren. Hier können Sie die einzelnen Gerichtsbeschlüsse und die Berichte des Insolvenzverwalters/Treuhänders abrufen und Ihre zur Tabelle angemeldeten Forderungen einsehen, insbesondere deren Prüfungsergebnisse. Beachten Sie aber, dass eine Gewähr für die Richtigkeit der Prüfungsergebnisse nur durch das Insolvenzgericht selbst gegeben werden kann.

Hier finden Sie das Gläubiger-Informations-System GIS. In diesem System können Sie auch Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden:


GLÄUBIGER-INFORMATIONS-SYSTEM GIS


HINWEIS

Im Juni 2020 erfolgte eine Umstellung auf die neueste Version des Gläubiger-Informations-Systems GIS 4.0. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die früher erteilte PIN hierfür verwenden können.

André Zöller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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