Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Familien- und Erbrecht, Medizinrecht, allgemeines Zivilrecht
Rechtsanwalt Marcel Ohly ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Januar 1991 vorwiegend im Zivilrecht tätig. Mit der Zeit erfolgte eine intensive Spezialisierung auf das Familienrecht. Aufgrund umfangreicher praktischer Erfahrungen und nachgewiesener theoretischer Kenntnisse im Familienrecht wurde ihm im Jahre 1996 durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg der Titel »Fachanwalt für Familienrecht« verliehen. Neben der Betreuung von gerichtlichen Scheidungsmandaten inklusive der relevanten Scheidungsfolgesachen (Unterhalt, Vermögen, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, etc.), ist Marcel Ohly auch umfangreich außergerichtlich beratend im Familienrecht tätig, bis hin zur Erstellung einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
Daneben ist Marcel Ohly seit Jahren im Bereich des Medizinrechts tätig. Schwerpunktthema dabei sind Arzthaftungsangelegenheiten, aber auch das ärztliche Berufsrecht, Gesellschaftsrecht (Praxisverträge; Nachfolgeregelungen), ärztliches Strafrecht und Kassenarztrecht sowie das Recht der privatärztlichen Behandlung. Im April 2006 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Bamberg gestattet, aufgrund seiner umfangreichen praktischen Erfahrungen und der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse im Medizinrecht den Titel »Fachanwalt für Medizinrecht« zu führen.
Gerne können Sie Rechtsanwalt Marcel Ohly direkt per E-Mail kontaktieren:
OHLY@RAE-OHLY-ZOELLER.DE