VIELFALT UND SPEZIALISIERUNG.

STEURRECHT

STEUERRECHT

Das deutsche Steuerrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Gebiet. Für Unternehmer ist es essenziell, ihre steuerlichen Rechte und Pflichten zu kennen, um ungewollte strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch Privatpersonen kommen häufiger mit Steuerfragen in Berührung, als ihnen lieb ist. Zwar ist der Steuerberater für Steuerangelegenheiten zuständig, doch in vielen Fällen, besonders wenn steuerrechtliche Fragen mit anderen Rechtsgebieten wie Arbeits-, Erb-, Insolvenz-, Straf-, oder Sozialrecht verknüpft sind, ist die Expertise eines auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich.




GRUNDZÜGE DES STEUERRECHTS

Das Steuerrecht, ein facettenreicher Zweig des Abgabenrechts, beruht auf dem Prinzip der steuerlichen Abgaben, die ohne direkte Gegenleistung von öffentlich-rechtlichen Trägern erhoben werden. Bekannte Begriffe wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftssteuer sind Ausdruck vielfältiger steuerrechtlicher Szenarien, die sich aus dem täglichen Leben ergeben. Die Abgabenordnung (AO) bildet dabei das Fundament, welches nicht nur die einzelnen Teilgebiete des Steuerrechts zusammenhält, sondern auch wichtige Straftatbestände wie die Steuerhinterziehung regelt.

Die Komplexität des Steuerrechts ergibt sich aus der Vielzahl zu beachtender Regularien, die sich in Gesetzen, Richtlinien und Steuerverordnungen manifestieren. Hinzu kommt die ständige Aktualisierung dieser Regeln. Nur spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerrechtsexperten sind in der Lage, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Aktuelle Kenntnisse in Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften sind unerlässlich, um Ansprüche gegenüber Behörden erfolgreich durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. In der Kanzlei Ohly // Zöller können Sie auf unsere umfassende Expertise und Sachkompetenz als Anwalt für Steuerrecht in Aschaffenburg und Umgebung vertrauen.





RECHTSPROBLEME IM STEUERRECHT

Als Ihr versierter Rechtsanwalt für Steuerrecht navigieren wir Sie durch die vielschichtige Welt des Steuerrechts, sei es bei typischen Herausforderungen oder einzigartigen Rechtsproblemen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie:

  • gegen Steuerbescheide in Bereichen wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer vorgehen möchten.
  • sich mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat konfrontiert sehen oder den Verdacht hegen, dass steuerstrafrechtliche Ermittlungen auf Sie zukommen könnten.
  • anwaltliche Unterstützung bei steuerrechtlichen Gestaltungen, insbesondere im Kontext des Erbrechts, suchen.

Im Steuerrecht spielen Fristen eine entscheidende Rolle, besonders bei der Einlegung von Rechtsmitteln oder der Verteidigung gegen strafrechtliche Anschuldigungen. Im Steuerstrafrecht ist es von essenzieller Bedeutung, frühzeitig fachkundige anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Das Steuerrecht bietet das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige, dessen Wirksamkeit allerdings an spezifische Bedingungen geknüpft ist. Zögern Sie daher nicht, sich frühzeitig in einem ersten Beratungstermin bei uns in der Kanzlei umfassend informieren zu lassen.




BESONDERHEITEN STEUERRECHTLICHER VERFAHREN

Auf der ersten Ebene sehen Sie sich als Steuerpflichtiger den Steuerbehörden gegenüber. Hier gibt es eine Reihe von förmlichen Rechtsmitteln, mit denen Sie gegen Rechtsakte der Steuerbehörden vorgehen können. Besonders bedeutsam ist der Einspruch, den Sie gegen einen Steuerbescheid einlegen können. Wird Ihrem Einspruch vom Finanzamt nicht stattgegeben, stehen Ihnen verschiedene Klagewege offen:

  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
  • Feststellungsklage
  • Die Auswahl der passenden Klageform, seien es Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklagen, hängt stets von den spezifischen Gegebenheiten Ihres Falles ab. Diese Klagen dienen als Ihr juristisches Werkzeug, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Das für Sie zuständige Finanzgericht wird über Ihre Klage entscheiden.

    Darüber hinaus gibt es wichtige Rechtsmittel, wie den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dieser Antrag ist entscheidend, da er die sofortige Vollstreckung von Steuerbescheiden verhindern kann. In bestimmten Fällen kann es zudem angebracht sein, einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung zu stellen, um Ihre Interessen kurzfristig zu schützen.

    Es gibt auch nicht förmliche Rechtsbehelfe, bei denen häufig ein Ermessensspielraum der Behörden im Mittelpunkt steht, etwa bei Billigkeitsmaßnahmen. Diese sind meist weniger erfolgversprechend als formelle Rechtsbehelfe.

    Obwohl vor den Finanzgerichten kein Anwaltszwang besteht, ist es angesichts der Komplexität steuerrechtlicher Fragen vor Gericht äußerst ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Bedenken Sie, dass wir täglich mit den relevanten steuerrechtlichen Themen konfrontiert sind und daher über eine entsprechende Expertise verfügen. Ohne fachkundige Unterstützung riskieren Sie, als Laie im Dschungel des Steuerrechts den Überblick zu verlieren.





STEUERSTRAFRECHT

In steuerstrafrechtlichen Verfahren ist anwaltliche Beratung und Vertretung unerlässlich. In solchen Situationen begegnen Sie häufig weiteren Beteiligten, wie etwa der Steuerfahndung. Diese ist als spezialisierter Teil der Finanzbehörden mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, ähnlich denen von Polizeibeamten im Rahmen der Strafprozessordnung. Die Steuerfahndung agiert in zwei wesentlichen Funktionen: der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen und in der Rolle im Steuerstrafrecht.

Sollten Sie sich einer Konfrontation mit der Steuerfahndung gegenübersehen, ist es von größter Bedeutung, zunächst keine Aussagen zum Sachverhalt zu treffen. Es ist ratsam, jede Kommunikation aufzuschieben, bis Sie die Gelegenheit hatten, mit einem Fachanwalt für Steuerrecht zu sprechen. Steuerstrafverfahren sind in ihrer Komplexität dem Steuerrecht gleichgestellt, weshalb es unklug wäre, vorschnelle Äußerungen zu machen, bevor eine professionelle rechtliche Beratung erfolgt ist.




STEUERGESTALTUNG

Das Steuerrecht eröffnet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, sei es bei der Erstellung eines Testaments, der Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation oder bei verschiedenen Vertragsarten – stets spielt das Steuerrecht eine wesentliche Rolle. Auch bei steuerlichen Aspekten einer Abfindung durch Ihren Arbeitgeber ergeben sich spezifische Fragestellungen. Es ist daher wichtig, nicht nur im direkten Bereich des Steuerrechts, sondern auch in angrenzenden Lebensbereichen mögliche steuerliche Herausforderungen zu bedenken.

Unser Ziel ist es, Ihnen optimale Lösungen im Steuerrecht anzubieten. Wichtig ist, keine finanziellen Chancen ungenutzt zu lassen, sei es durch den Verkauf einer Immobilie zum falschen Zeitpunkt oder das Auslassen von Gelegenheiten, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten zu übertragen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise als Awalt zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Vermögen steueroptimal und weitsichtig verwalten.





UNSERE LEISTUNGEN IM STEUERRECHT

Wir bieten Ihnen in unserer Kanzlei eine umfassende Beratung und Begleitung in allen Angelegenheiten des Steuerrechts, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, einschließlich des Steuerstrafrechts. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihren steuerlichen Beratern, wie Ihrem Steuerberater, ist für uns selbstverständlich. Als Rechtsanwälte verfügen wir über besondere Expertise im steuerrechtlichen Bereich, insbesondere im gerichtlichen Umfeld, bei der steuerrechtlichen Gestaltung sowie als Strafverteidiger. Unser Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte, kompetente Unterstützung zu bieten, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu vertreten.

André Zöller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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