In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.
UNSERE LEISTUNG
Die Kanzlei Ohly // Zöller Rechtsanwälte und Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft hat es sich im Rahmen des Arbeitsrechts sowohl die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertretung auf die Fahne geschrieben. Wir vertreten den Arbeitgeber in Kündigungsschutzprozessen gegen Arbeitnehmer und beraten Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfen wir auch für Sie die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge.
Arbeitnehmern stehen wir gerade und insbesondere beratend und vertretend zur Seite, wenn Sie eine (Änderungs-) Kündigung erhalten haben oder Gehaltsrückstände beizutreiben sind.
Dieses Sonderrecht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist gekennzeichnet durch die besondere rechtliche wie wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmer.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht