Nach wie vor hat Erben und Vererben in Deutschland und in Europa Konjunktur.
Die Gründe dafür sind vielfältig: der Übergang immer größer werdender Vermögenswerte auf die sogenannten Erbengenerationen, die fortschreitende Individualisierung der Gesellschaft unter Auflösung traditioneller Familienmodelle oder aber die zunehmend grenzüberschreitende Mobilität der Menschen in Europa.
Eine Sache ist jedoch sicher: Am Erbrecht kommt kaum jemand mehr vorbei.
Im Erbrecht begegnen Ihnen, egal ob als Erblasser oder als Erbe, nicht nur das Erbrecht und das gesamte BGB, sondern unter Umständen auch das Gesellschafts-, Steuer- und das Sozialrecht.
Potenzielle Streitigkeiten zwischen mehreren Erben machen künftigen Erblassern Sorge und erhöhen nach dem Erbfall den Beratungsbedarf der Miterben. Oftmals wird auch der gutgemeinte letzte Wille des Erblassers zum Streitpunkt innerhalb der Familie.
Umso wichtiger ist es deshalb für potenzielle Erblasser, bereits im Vorfeld Vorkehrungen zu treffen und die Nachfolge zu regeln, sei es durch Verfügungen bereits zu Lebzeiten oder durch Testament oder Erbvertrag.
Mit uns haben Sie hier einen versierten Ansprechpartner, der ihnen hierbei beratend und gestaltend zur Seite steht, damit Ihr Anliegen und Ihre Vorstellungen optimal umgesetzt werden und es nicht im Nachhinein zu einem „bösen Erwachen“ für die Erben kommt.
Aber auch für den Fall, dass der Erbfall bereits eingetreten ist, nehmen wir Ihnen immerhin die rechtlichen Sorgen, die in diesem Zusammenhang auftreten. Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie umfassend und kompetent zu Themen wie Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsanspruch und Vermächtnisse.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Das Erbrecht ist eines der wichtigsten und ältesten Rechtsgebiete. Fast alle Menschen kommen im Laufe ihres Lebens damit in Kontakt – sei es als Erbe, Teil einer Erbengemeinschaft oder künftiger Erblasser, z. B. bei der Testamentserstellung oder Regelung der Unternehmensnachfolge.
Vor allem, wenn es beim Erben und Vererben um große Vermögenswerte geht, Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, die Erbangelegenheiten nicht klar geregelt sind oder es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Streit kommt, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten bzw. vertreten zu lassen.
Für Erben bedeutet der professionelle Rechtsbeistand meist auch eine willkommene emotionale Entlastung, denn den meisten Menschen fällt es in der Trauerzeit schwer, sich mit rechtlichen Belangen zu beschäftigen, Geldangelegenheiten zu regeln, Formulare auszufüllen und alle Termine und Fristen im Kopf zu behalten. Dazu kommt, dass das Erbrecht zwar allgegenwärtig ist - der Erbfall ist für die Betroffenen aber niemals alltäglich, sondern immer ein Einzelfall.
Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kennt die Rechte und Pflichten von Erben und Erblassern. Er hilft beim Sichten und Prüfen von Dokumenten, berät Sie zu den Möglichkeiten, Chancen und Risiken bei der Nachfolgeregelung und steht als kluger Rechtsbeistand an Ihrer Seite, wenn Sie in schweren Zeiten schwierige Entscheidungen treffen müssen.
Sie benötigen verlässlichen anwaltlichen Rat oder rechtliche Vertretung in einer Erbangelegenheit? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 06021/3868330 oder per E-Mail an advokat@rae-ohly-zoeller.de. Unsere Kanzlei am Dämmer Tor 3 in Aschaffenburg berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch KMU und große Unternehmen. Gerne beraten wir Sie ausführlich und tun alles, um Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durchzusetzen.
In Deutschland regelt das 5. Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Erbrecht. Dort steht unter anderem, wie die gesetzliche Erbfolge bei einem Todesfall aussieht, also welche Angehörigen des Erblassers in welcher Reihenfolge und mit welcher Gewichtung bedacht werden. So ist gewährleistet, dass das Erbrecht auch ohne Testament Anwendung finden kann und die Angehörigen nicht leer ausgehen, nur weil der/die Verstorbene seinen „Letzten Willen“ nicht verschriftlicht hat. Durch die gesetzliche Erbfolge und das Erbrecht ist es außerdem nur in Ausnahmefällen möglich, Angehörige erster Ordnung (also die eigenen Kinder) zu enterben.
Eine Besonderheit im Erbrecht sind Stiefkinder, denn diese können ihre Stiefeltern nur dann beerben, wenn sie schon vor deren Tod durch Testament oder Erbvertrag zu Erben geworden sind. Um als künftiger Erblasser Streitigkeiten vorzubeugen, lassen Sie sich rechtzeitig von einem Anwalt beraten und bei der Testamentserstellung und Nachfolgeregelung unterstützen. Gerne informieren wir Sie ausführlich zum Thema Pflichtteil oder Erbrecht für Geschwister, Kinder und Stiefkinder, oder wenn Sie als Erbe zu Ihrem Recht kommen oder vermeiden möchten, dass aus der Erbengemeinschaft eine Streitgemeinschaft wird.
Wenn ein Haus, ein Gehöft oder mehrere Immobilien vererbt werden, geht es meistens um viel Geld und starke Gefühle. Oft müssen sich z. B. mehrere Geschwister darüber einig werden, ob das Elternhaus verkauft oder behalten werden soll. Möchte ein Erbe dort wohnen, ist unter anderem zu klären, wie die anderen ausbezahlt werden können. Ist die Immobilie finanziell belastet oder sogar überschuldet, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Dafür sind jedoch Fristen einzuhalten, innerhalb derer u. a. die Verbindlichkeiten zu klären, Dokumente zu sichten, Vor-Ort-Begehungen durchzuführen oder Wertgutachten zu erstellen sind. In einem solchen Fall sollten Sie keine unüberlegte Entscheidung treffen, sondern sich vorher stets von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Warten Sie außerdem nicht zu lange ab, sondern holen Sie sich sofort einen Rechtsbeistand, um keine Fristen zu versäumen und sich bestmöglich vor Nachteilen zu schützen.
Das Erbrecht für Immobilien sieht auch Sonderfälle vor, z. B. das sogenannte Jüngsten-Erbrecht oder Jüngstenrecht, das bei der Regelung von Hoferbschaften in manchen Regionen Deutschlands Anwendung findet. Dabei erbt statt des ältesten Kindes das jüngste den Hof, doch alternativ kann die Erbfolge auch testamentarisch geregelt bzw. anders gestaltet werden. Wir vertreten Erblasser und Erben aus ganz Deutschland, beraten Sie gern zum Ältestenrecht oder Jüngsten-Erbrecht in Ihrer Region und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Erbfolge der deutschen Höfeverordnung mit Rat und Tat zur Seite.
Nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn die Ehegatten also keine letztwillige Verfügung getroffen haben, erbt der überlebende Ehepartner immer ein Viertel des Nachlasses des Verstorbenen. Für den Fall, dass die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten sogar um ein weiteres Viertel, also auf die Hälfte des Nachlasses. Bei kinderlosen verheirateten Paaren gehen drei Viertel des Erbes an den verbleibenden Ehegatten; das letzte Viertel geht laut Erbrecht an die Geschwister und/oder Eltern.
Sie möchten besser Bescheid wissen, selbst bestimmen, wer Sie beerbt, oder zusammen mit Ihrem Partner bzw. der Partnerin ein Testament (z. B. Berliner Testament) aufsetzen? Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen, Ihre Erbangelegenheiten rechtssicher in Ihrem Sinne zu regeln. Die Kanzlei Ohly // Zöller unterstützt Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete (zum Beispiel Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht) – von der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags bis hin zu durchdachten außergerichtlichen Problemlösungen oder der Vertretung vor dem Nachlassgericht.