VIELFALT UND SPEZIALISIERUNG.

STRAFRECHT

STRAFRECHT

Das Strafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht, ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Unternehmen und Einzelpersonen betrifft. Bei unserer Kanzlei sind wir darauf spezialisiert, Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht in allen Fragen des Strafrechts zu beraten und zu vertreten.




WAS IST DAS WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT?

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Begriff, der nicht gesetzlich definiert ist, sondern sich aus dem Schutzzweck von Gesetzen ableitet. Im deutschen Rechtssystem wird die Zuständigkeit für Wirtschaftsstrafkammern an Landgerichten in § 74c GVG geregelt. In diesem Paragrafen werden Strafnormen aufgeführt, die in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammern fallen. Diese Kammern sind spezialisiert auf Straftaten, die eine besondere Beziehung zum Wirtschaftsleben haben und erfordern daher Richter mit speziellen Kenntnissen in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Zu den Kernbereichen des Wirtschaftsstrafrechts gehören:

Betrug: Dies umfasst Täuschungshandlungen, die dazu dienen, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen.

Korruption: Straftaten im Zusammenhang mit Bestechung und Bestechlichkeit in Unternehmen und Organisationen.

Insolvenzdelikte: Straftaten, die im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren und Gläubigerschutz stehen.

Steuerstrafrecht: Straftaten im Bereich der Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.

Untreue:Straftaten, bei denen Personen ihre Pflichten gegenüber Unternehmen oder Organisationen verletzen.

Diebstahl geistigen Eigentums: Straftaten, die geistiges Eigentum wie Patente, Marken oder Urheberrechte betreffen.

Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.

In einigen Bundesländern wurden spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, um sich auf diese komplexen Fälle zu konzentrieren.





UNSERE EXPERTISE IM WIRTSCHAFTSRECHT

Insbesondere im Kontext von Unternehmensinsolvenzen übernehmen wir gerne Ihre Vertretung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Unsere Anwälte haben umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in Strafverfahren, sei es im Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren, im Strafvollstreckungsverfahren oder im Rechtsmittelverfahren.




WAS SIE ÜBER DAS STRAFVERFAHREN WISSEN SOLLTEN

Das Strafverfahren in Deutschland ist ein geordnetes Verfahren, in dem über das Vorliegen einer strafbaren Handlung entschieden wird. Dieses Verfahren ist in der Strafprozessordnung festgelegt und beginnt in der Regel mit einer Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft führt das Ermittlungsverfahren durch und schließt es entweder mit der Erhebung der Anklage (bei hinreichendem Tatverdacht) oder der Einstellung des Verfahrens ab. Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung in allen Verfahrensabschnitten, einschließlich des Ermittlungs- und Hauptverfahrens, des Strafvollstreckungsverfahrens und des Rechtsmittelverfahrens.

Bei rechtlichen Fragen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen und wie wir Ihnen helfen können, zu erfahren. Wir sind hier, um Ihre Rechte zu schützen und Sie durch das komplexe Feld des Strafrechts zu führen.

André Zöller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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