VIELFALT UND SPEZIALISIERUNG.

FAMILIENRECHT

FAMILIENRECHT

Die Welt des Familienrechts berührt nahezu jeden von uns. Es geht um die vielschichtigen Beziehungen zwischen Menschen, die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Das Familienrecht behandelt ebenso Fragen der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft, insbesondere wenn die ursprünglichen Familienverhältnisse nicht mehr intakt sind.

Oftmals bleibt uns das rechtliche Geflecht familienrechtlicher Beziehungen im Alltag verborgen, solange keine Unstimmigkeiten oder Störungen auftreten. Erst in Momenten wie Trennungen oder Scheidungen werden Themen wie der Barunterhalt und andere relevante Angelegenheiten plötzlich von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, Zugang zu kompetenter rechtlicher Beratung und Unterstützung zu haben, um die besten Entscheidungen für alle Beteiligten treffen zu können.

Unsere Expertise als Anwalt für Familienrecht in Aschaffenburg und Umgebung liegt vor allem im umfassenden Bereich der Ehescheidung, jedoch stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei auch bei anderen Anliegen im Familienrecht zur Seite. Dabei ist unser Ansatz stets, Konflikte möglichst einvernehmlich und zum Wohle aller beteiligten Parteien zu lösen. Denn wir wissen, dass hinter jedem Fall nicht nur rechtliche, sondern vor allem menschliche Schicksale stehen.




UNSERE LEISTUNGEN


Die Schwerpunkte unserer Arbeit als Rechtsanwalt im Familienrecht setzen wir bei diesen Themen:

  • Unterhaltsrecht (Ehegatten- und Kindesunterhalt): Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Unterhaltsrechts. Dabei achten wir darauf, eine faire Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Kinder und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern gerecht wird. Der Unterhalt nach einer Trennung stellt oft eine der größten Herausforderungen dar, insbesondere wenn es um die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung der Kinder geht.
  • Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft): Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens ist ein zentraler Bestandteil bei der Auflösung einer Ehe. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine gerechte Verteilung zu erreichen, die Ihre finanzielle Zukunft sichert.
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Das Wohl der Kinder steht immer im Vordergrund. Wir unterstützen Sie dabei, Vereinbarungen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht zu treffen, die das Beste für Ihre Kinder sicherstellen. Die Regelung der elterlichen Sorge ist oft emotional belastend, aber von großer Bedeutung für die Entwicklung und das Wohlbefinden der Kinder.
  • Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften): Bei einer Scheidung muss auch die Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche geklärt werden. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren gerechten Anteil erhalten.
  • Zuweisung der Ehewohnung: Die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, ist oft besonders strittig. Wir helfen Ihnen, eine Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
  • Hausrat: Auch die Aufteilung des Hausrats kann zu Konflikten führen. Wir unterstützen Sie dabei, eine faire Aufteilung zu erreichen.





TRENNUNG UND SCHEIDUNG IM FAMILIENRECHT


Wenn Ehepartner sich trennen, kommen eine ganze Reihe von praktischen und rechtlichen Fragen auf. Was hat es etwa mit dem Trennungsjahr auf sich? Wie steht es mit Unterhalt für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner und mögliche Kinder? Wie wird die Scheidung vorbereitet und eingereicht? Wobei geht es beim Versorgungsausgleich? Was ist der Zugewinnausgleich?

Schon diese wenigen Fragen verdeutlichen, wie bedeutend eine professionelle Beratung ist, wenn Ehepartner den Weg der Scheidung einschlagen. In der Regel entscheiden sich die Ehepartner dafür, jeweils einen eigenen Rechtsanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Obwohl es grundsätzlich möglich ist, den Scheidungstermin mit nur einer anwaltlich vertretenen Partei durchzuführen, sofern die nicht anwaltlich vertretene Partei im Termin ihre Zustimmung zur Scheidung gibt, zeigt die Praxis oft, dass diese vermeintliche kostensenkende Maßnahme zu Problemen führen kann, insbesondere wenn Konflikte zwischen den scheidungswilligen Ehepartnern auftreten.

Wir stehen Ihnen als Anwalt in Aschaffenburg einfühlsam zur Seite und verfügen über das notwendige rechtliche Fachwissen, um Sie durch die anspruchsvolle Phase der Trennung zu begleiten und die Scheidung sorgfältig vorzubereiten. Wenn Sie unterhaltsberechtigt sind, sorgen wir dafür, dass Ihre Unterhaltsansprüche während der Trennungszeit gewahrt bleiben. Nach der Scheidung könnten ebenfalls Fragen zum Unterhalt für den geschiedenen Ehepartner relevant sein, wobei jedoch andere Voraussetzungen gelten als beim Trennungsunterhalt.




UNTERHALTSFRAGEN BEI KINDERN


In Zeiten von Trennung und Scheidung rückt oft die Frage des Kindesunterhalts in den Fokus. Diese Thematik ist von großer Tragweite, da der Gesetzgeber Verstöße gegen die Unterhaltspflicht als strafbewehrt betrachtet. Der unterhaltsverpflichtete Elternteil ist verpflichtet, nahezu seine gesamten finanziellen Ressourcen für die Erfüllung seiner Unterhaltsverpflichtungen einzusetzen, abgesehen von einem festgelegten Selbstbehalt. Obschon die Düsseldorfer Tabelle zwar keinen Gesetzesstatus besitzt, gilt sie als einheitliche Richtlinie der familiengerichtlichen Oberlandesgerichte in Deutschland zur Festlegung der Höhe des Unterhalts. In unserer anwaltlichen Praxis sind Unterhaltsstreitigkeiten von großer Relevanz. Wir stehen Ihnen in unserer Kanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche zur Seite und prüfen auch Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden.





WEITERE FRAGEN RUND UM DAS THEMA KIND IM FAMILIENRECHT


Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber für verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht vor. Dennoch können speziell in Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung Umstände auftreten, die die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil nahelegen. Ebenso von Bedeutung ist die Regelung des Umgangsrechts mit dem Kind.

Während der emotional belastenden Phase einer Trennung oder Scheidung entstehen häufig Auseinandersetzungen zwischen den Eltern bezüglich des Umgangs mit den Kindern. Als Elternteil unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Umgangsrechte oder bei der Vorbereitung alternativer Sorgerechtsregelungen, die gegebenenfalls vor Gericht beantragt werden müssen. Wir teilen die Auffassung des Gesetzgebers, dass das Wohl des Kindes stets oberste Priorität hat und Kinder möglichst wenig unter der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern leiden sollten. Hierbei kommt es darauf an, angemessene rechtliche Mittel einzusetzen, um die Interessen der Kinder zu schützen.




GESTALTUNG VON EHEVERTRÄGEN UND ANDEREN VEREINBARUNGEN


Nicht nur vor oder zu Beginn einer Ehe, sondern auch während einer Ehe können Sie Vereinbarungen treffen, beispielsweise hinsichtlich des Verzichts auf den Versorgungsausgleich oder zur Änderung des Güterstandes im Hinblick auf den Zugewinnausgleich. Gerne berät Sie unser Rechtsanwalt für Familienrecht umfassend zu diesen Fragen und den damit verbundenen Möglichkeiten. Ein Ehevertrag kann somit nicht nur vor oder bei Eheschließung abgeschlossen werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie Verträge in Vorbereitung auf eine Ehe wünschen.

Insgesamt erfordert das Familienrecht ein hohes Maß an Empathie, juristischem Fachwissen und die Bereitschaft, sich auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten einzustellen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im Familienrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung, um Ihre Rechte zu wahren und die besten Lösungen für Ihre spezifischen Situationen zu finden.

Marcel Ohly

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

ZUM VOLLSTÄNDIGEN PROFIL


ANSPRÜCHE VON ZUSAMMENLEBENDEN EHEGATTEN WÄHREND DER INTAKTEN EHE

Auch während einer intakten Ehe können zwischen den Ehepartnern Ansprüche entstehen, insbesondere im Bereich der steuerlichen Veranlagung. Zum Beispiel kann ein Ehepartner die Zustimmung des anderen Ehepartners zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung geltend machen. Dies kann sowohl steuerliche Vorteile als auch finanzielle Auswirkungen auf beide Ehepartner haben.





SCHEIDUNG

Die Scheidung ist der formelle rechtliche Prozess, durch den eine Ehe aufgelöst wird. Sie kann auf verschiedene Weise eingeleitet werden, entweder einvernehmlich durch gemeinsamen Antrag der Ehepartner oder einseitig auf Antrag eines Ehepartners. Während des Scheidungsverfahrens werden Fragen wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung geklärt. In Deutschland ist für eine Scheidung grundsätzlich die Beteiligung eines Anwalts erforderlich, da dieser die rechtlichen Belange der Ehepartner im Verfahren vertritt.




TRENNUNGSJAHR

Das Trennungsjahr ist eine rechtliche Voraussetzung für die Scheidung in Deutschland. Während dieser Zeit leben die Ehepartner getrennt voneinander, ohne dass die Ehe formell aufgelöst ist. Das Trennungsjahr ermöglicht den Ehepartnern Zeit, ihre Gefühle und Entscheidungen zu reflektieren, sowie die Möglichkeit einer Versöhnung zu prüfen. Darüber hinaus bietet es Raum für die praktische Vorbereitung auf die Scheidung, wie etwa die Regelung von Wohnverhältnissen, Finanzen und möglichen Sorgerechtsfragen für gemeinsame Kinder.

Das Trennungsjahr kann nicht umgangen werden, es sei denn, es liegen besondere Härtegründe vor. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Härtefallscheidung gestellt werden, der eine sofortige Scheidung ermöglicht. Diese Härtegründe können beispielsweise bei nachweislicher häuslicher Gewalt oder anderen schwerwiegenden Umständen vorliegen.





KINDESUMGANG

Der Kindesumgang umfasst das Recht des nicht betreuenden Elternteils, das Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen. Dabei kann der Umgang auf verschiedene Weise gestaltet werden, je nach den Umständen der Familie. Hierbei gibt es keine gesetzlichen Regelungen, vielmehr orientiert sich der Kindesumgang an den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes sowie den individuellen Gegebenheiten der Familie. In vielen Fällen wird versucht, eine einvernehmliche Umgangsregelung zu treffen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Neben dem klassischen Umgangsmodell, bei dem das Kind regelmäßig beim nicht betreuenden Elternteil übernachtet, gibt es auch Wechselmodelle, bei denen das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt.

Gerne setzen wir uns dafür ein, dass unsere Mandanten ihr Recht auf Umgang mit ihren Kindern durchsetzen können und unterstützen sie bei der Ausarbeitung von Umgangsvereinbarungen. Dabei berücksichtigen wir stets die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes.




KINDESUNTERHALT

In Zeiten von Trennung und Scheidung ist die Frage des Kindesunterhalts von entscheidender Bedeutung. Diese Unterhaltszahlung muss in der Regel von dem Elternteil gezahlt werden, der nicht das überwiegende Sorgerecht für das Kind hat und womöglich nicht den Hauptteil der Betreuung übernimmt. Kindesunterhalt betrifft in erster Linie minderjährige Kinder sowie Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Er soll sicherstellen, dass das Kind seinen Bedürfnissen entsprechend versorgt wird und keine finanziellen Nachteile durch die Trennung der Eltern erleidet.

Die Düsseldorfer Tabelle dient dabei als Richtlinie für die Festlegung der Unterhaltshöhe. In unserer Rechtsanwaltspraxis sind Unterhaltsstreitigkeiten von großer Relevanz. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche und berücksichtigen dabei individuelle Umstände und finanzielle Möglichkeiten.





EHEGATTENUNTERHALT

Der Ehegattenunterhalt ist die finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen nach einer Trennung oder Scheidung leistet. Er soll sicherstellen, dass der wirtschaftlich schwächere Ehepartner seinen Lebensstandard aufrechterhalten kann und nicht in finanzielle Not gerät. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Ehegattenunterhalt nicht automatisch besteht, sondern von verschiedenen Faktoren abhängt. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zum Ehegattenunterhalt, wenn ein Ehepartner bedürftig ist und der andere Ehepartner finanziell leistungsfähig ist.

Die Höhe und Dauer des Ehegattenunterhalts werden individuell festgelegt und können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gibt keine festen Regeln, die Unterhaltsansprüche richten sich nach den jeweiligen Umständen der Eheleute, wie zum Beispiel ihrem Einkommen, ihrem Lebensstandard und ihrer Lebenssituation. Unter bestimmten Umständen kann der Anspruch auf Ehegattenunterhalt entfallen oder gemindert werden.




VERSORGUNGSAUSGLEICH

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Er soll sicherstellen, dass beide Ehepartner im Alter finanziell abgesichert sind und angemessen von den während der Ehe erworbenen Rentenansprüchen profitieren.





ZUGEWINNAUSGLEICH

Der Zugewinnausgleich regelt die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Dieser Ausgleich beginnt mit dem Zeitpunkt der Eheschließung und endet mit dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Während dieses Zeitraums erworbenes Vermögen sowie die während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse werden berücksichtigt. Der Zugewinnausgleich kann ebenfalls auch schwierige Bewertungsfragen umfassen, wie zum Beispiel das Vermögen, das ein Ehegatte geerbt hat oder das ihm geschenkt wurde.




ANSPRÜCHE BEI GETRENNTEN ODER GESCHIEDENEN EHELEUTEN IN VERMÖGENSRECHTLICHEN AUSEINANDERSETZUNGEN AUßERHALB DES GÜTERRECHTS

Nach der Trennung oder Scheidung können vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den ehemaligen Ehepartnern auftreten, die nicht durch das Güterrecht geregelt sind. Dies kann die Klärung von gemeinsamen Darlehensverbindlichkeiten umfassen, wie etwa den internen Gesamtschuldnerausgleich. Auch die Übertragung eines Schadensfreiheitsrabatts aus der Kfz-Haftpflichtversicherung stellt einen Streitgegenstand außerhalb des ehelichen Güterrechts dar. Ebenso können Streitigkeiten zwischen einem Ehepartner und dessen Eltern oder den Schwiegereltern entstehen, beispielsweise bezüglich der Rückabwicklung von Zuwendungen.





TRENNUNGSVEREINBARUNG

Eine Trennungsvereinbarung wird üblicherweise aufgesetzt, wenn ein Ehepaar beschließt, getrennte Wege zu gehen, sich jedoch noch nicht endgültig scheiden lassen möchte. Sie regelt die Bedingungen und Vereinbarungen für die Zeit der Trennung, einschließlich der Aufteilung von Vermögen und eventuellen Unterhaltszahlungen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hingegen wird im Rahmen einer bevorstehenden Scheidung verfasst, um die finanziellen und rechtlichen Folgen der Scheidung zu klären. Dabei werden Themen wie Unterhaltszahlungen, Sorgerecht für gemeinsame Kinder, sowie die Verteilung von Vermögen und Eigentum geregelt.




NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT

Auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften können rechtliche Fragen auftreten, insbesondere im Bereich des Unterhalts, des Sorgerechts und der Vermögensaufteilung. Als Anwalt für Familienrecht in Aschaffenburg unterstützen wir unsere Mandanten dabei, ihre rechtlichen Rechte und Pflichten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu verstehen und zu schützen. Wir beraten Sie bei Fragen der finanziellen Unterstützung, des Sorgerechts für gemeinsame Kinder und der Regelung des gemeinsamen Vermögens.