Unsere Kanzlei ist stets bemüht, Ihnen als Mandant Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Unser Credo lautet: Gute anwaltliche Beratung muss nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit den Auftraggebern zu treffen.
Für ein Erstberatungsgespräch (Verbraucher) berechnen wir maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt. Sofern Sie in Ihrer Eigenschaft als Unternehmer eine Erstberatung wünschen, ist ein maximaler Betrag von 250,00 Euro zzgl. MwSt. fällig. Bitte zögern Sie nicht, den Kostenpunkt offen anzusprechen und mit dem für Sie zuständigen Rechtsanwalt abzuklären.
Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, werden wir eine Abrechnung auf Stundenhonorarbasis vornehmen, wobei eine vorherige Vereinbarung über die Höhe mit Ihnen stattfindet. Ihr Vorteil: Sie erhalten von uns eine genaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.
In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.